(A) lebt in Deutschland und hat die Steuerklasse 1.
(B) lebte im Ausland und ist nicht deutsch.
(A) und (B) heiraten im Ausland im 10/2006.
(B) musste Ihre Studium fertig haben und ist nicht gleich mit nach D eingereist.
(A) und (B) lebten getrennt.
(A) und (B) leben jetzt (seit 09/2007) in Deutschland.
(A) wechselt die Steuerklasse von 1 auf 3 und verlangt vom Arbneitgeber ein Lohnsteuerausgleich (für die vergangenen 9 Monaten des Jahres).
Arbeitsgeber akzeptiert das nicht mit der Begründung, dass (B) während der letzten 9 Monaten nicht in Deutschland war!!!
Ist die Entscheidung des Arbeitsgebers richtig so?
was kann (A) tun um diese Lohnsteuerausgleich zu bekommen?
Die Lohnsteuerklasse hat keinerlei Einfluss auf die Höhe der bei Veranlagung festgesetzten Einkommensteuer.
Und jetzt zum Arbeitgeber-LoJA:
Der ist grundsätzlich nur mit der Dezemberabrechnung möglich und erlaubt, weil erst mit dieser der Jahresarbeitslohn bekannt ist.
Arbeitgeber, die am 31.12. mindestens zehn Arbeitnehmer beschäftigen, müssen den LoJA durchführen.
Der LoJA darf unter anderem dann nicht durchgeführt werden, wenn
der Arbeitnehmer für das Jahr oder einen Teil des Jahres nach Klassen V oder VI zu besteuern war.
der Arbeitnehmer für einen Teil des Jahres nach Klassen II, III oder IV zu besteuern war (das ist im gegebenen Sachverhalt so).
beim Arbeitnehmer ein Freibetrag oder ein Hinzurechnungsbetrag zu berücksichtigen war
noch eine Reihe anderer Fälle.
Kurz: Es gibt im gegebenen Fall keine Möglichkeit, den Arbeitgeber zur Durchführung eines Lohnsteuerjahresausgleichs zu zwingen, weil er ihn nicht durchführen darf. Und vor Dezember sowieso nicht.