Lohnsteuerausgleich nachholen

Guten Tag,

Es wurde seit 2009 kein Lohnsteuerausgleich mehr gemacht,
Zu welchem Zeitpunkt soll der Ausgleich für die Jahre 2010,2011,2012,2013 gemacht werden?
Lohnsteuerbescheinigungen für die o.g Jahre liegen vor.
Was braucht man noch?? bitte um Antwort

Moin, emozog,

Was braucht man noch??

einen Kalender. Der Ausgleich kann bis zum 31. Mai des Folgejahres beantragt werden, d.h. für 2013 geht es noch, für die Vorjahre nicht mehr.

Gruß Ralf

Moin, emozog,

Was braucht man noch??

einen Kalender. Der Ausgleich kann bis zum 31. Mai des
Folgejahres beantragt werden, d.h. für 2013 geht es noch, für
die Vorjahre nicht mehr.

Ein Ausgleich Eine Steuererklärung ist bis zu 4 (oder waren es 5) Jahre möglich. Ab dem 31.5. des Folgejahres wird man gemahnt - aber auch nur wenn man verpflichtet ist eine Steuererklärung abzugeben (und das ist bei weitem nicht jeder).

LG

Servus,

da Du von „Lohnsteuerausgleich“ schreibst, handelt es sich vermutlich um Österreich - dort ist die Frist für Arbeitnehmerveranlagungen fünf Jahre, d.h. die Veranlagung für 2010 kann bis Ende 2015 beantragt werden.

In Deutschland ist die Frist für freiwillige Veranlagungen zur ESt, um die es hier geht, vier Jahre - d.h. Ende 2014 ist für 2010 Schicht im Schacht.

Der bereits genannte 31. Mai des Folgejahres gilt nur für Veranlagungen von Steuerpflichtigen, die zur Abgabe einer ESt-Erklärung verpflichtet sind, d.h. wenn noch andere Einkünfte oder Lohnersatzleistungen vorlagen oder Lohnsteuer nach Klasse III, V oder VI einbehalten worden ist.

Der 31. Mai, falls das hier eine Rolle spielen sollte, wird übrigens nicht so heiß gegessen, wie er gekocht ist - vor Ende September gibt es normalerweise auch in diesen Fällen keine Zuschläge.

Schöne Grüße

Dä Blumepeder