Lohnsteuerausgleich ohne Lohnsteuerkarte möglich?

Hallo zusammen,

vielleicht kann mir ja hier jemand weiterhelfen. Uns fehlen die Lohnsteuerkarte und 3 Abrechnungen von 2003. Wurden eingeklagt, Prozeß gewonnen, aber das Spiel geht noch weiter.

Besteht eigentlich im Notfall auch irgendwie die Möglichkeit ohne diese Unterlagen den Lohnsteuerausgleich zu machen? Wie werden ausstehende Gehälter dabei berücksichtigt? Den Glauben an die Gerechtigkeit haben wir leider schon längst verloren.

Viele Grüße

Mona

Hallo zusammen,

vielleicht kann mir ja hier jemand weiterhelfen. Uns fehlen
die Lohnsteuerkarte und 3 Abrechnungen von 2003. Wurden
eingeklagt, Prozeß gewonnen, aber das Spiel geht noch weiter.

Gibts denn diese Unterlagen noch, oder sind die verschwunden? Es kann dann nähmlich eine „Besondere Lohnsteuerbescheinigung“ ausgestellt werden. Dies macht meist der Arbeitgeber relativ problemlos oder läßt das von seinem Steuerberater erledigen.

Besteht eigentlich im Notfall auch irgendwie die Möglichkeit
ohne diese Unterlagen den Lohnsteuerausgleich zu machen?

Hatte vorher da noch keinen Gedanken dran verschwendet. Es sollte dann aber wohl auch die Vorlage der monatlichen Lohnabrechnungen genügen. Es reichen die, für die der Lohn tatsächlich gezahlt wurde. Im Einkommensteuerrecht gilt das so genannte Zuflussprinzip (erst im Zeitpunkt des Zuflusses ist der Lohn zu versteuern). Wie jedes Prinzip gibt es auch hier Ausnahmen, ich denke aber die sollten hier der Einfachheit halber mal aussen vor bleiben.
Ein Schreiben ans Finanzamt, das den Sachverhalt etwas erklärt und vielleicht sogar das Urteil sollten beigefügt werden.
Vielleicht hilft aber auch ein Gespräch vorab mit dem Finanzamt. Meist sind die Sachbearbeiter ziemlich nett und helfen einem dann auch weiter. Man sollte da aber nicht mit der Faust auf den Tisch hauen, sondern lieb und nett um Unterstützung bitten. Die sehen ja, dass man alles menschenmögliche getan hat, um an Unterlagen ranzukommen und haben unter Umständen als Behörde auch noch andere Möglichkeiten, sich die Informationen zu beschaffen (Lohnsteueraußenprüfung,…)

BARUL76

Hallo Mona,

wenn Du schon ein Urteil hast,dann kannst Du auch einen Gerichtsvollzieher mit der Beschaffung der Lohnsteuerkarte beauftragen…mach das aber am besten über einen Anwalt…
Da es sich bei der Lohnsteuerkarte um dein „Eigentum“ handelt und sich dein Arbeitgeber ja der Herausgabe wiedersetzt,darf der Gerichtsvollzieher aufgrund des Urteiles die Geschäftsräume deines
Arbeitgebers auch gegen dessen Willen betreten und durchsuchen.
Meistens reicht aber schon das Erscheinen des Gerichtsvollziehers
und „verlorene“ Unterlagen finden sich plötzlich (ooohh Wunder )
wieder ein…
Ich spreche da aus meiner gewerkschaftlichen Erfahrung,da es in
bestimmten „Unternehmen“ leider ein „Sport“ ist,die Arbeitnehmer
so nachträglich noch zu schädigen …

mfg

Frank