Lohnsteuerausgleich rückwirkend

Hallo Zusammen,
hätte da mal ne Frage an die Experten hier unter uns :smile:

Also meine Frau und ich waren bis Ende September beide Steuerklasse 4, da wir beide gleichviel verdient haben.
am 1.10.2010 haben wir geheiratet, da sie grad nicht arbeitet haben wir auf ich-3 und sie-5 umgestellt.
Nun meine Frage:

Wenn wir nun den Lohnsteuerausgleich machen für das jahr 2010, kann ich das nun so machen, dass mir rückwirkend für das gesamte jahr 2010 die differenz von lohnsteuerklasse 1 auf l-klasse 3 ausgezahlt wird…oder geht das nicht?!
und falls das geht, wird das dann automatisch auch für meine frau gemacht, die ja jetzt grad in l-klasse 5 ist, nicht dass sie dann mega viel zurückzahlen muss…?!

kann mir da einer helfen, wie wir es am besten machen sollten!?

vielen dank!!

Hallo bubides,

über die Dezemberlohnabrechnung bei Anwendung des Lohnsteuerjahresausgleichs könnte man ggf. die Differenz auszahlen lassen, würde ich aber nicht empfehlen, da du das dann bei der Einkommensteuererklärung wieder zurückzahlen müsstest.
Auf den Wechsel bei Ehegatten von 4 bzw. von Singels von 1 auf 3 und 5 seit ihr in der Pflicht eine Steuererklärung abzugeben. D.h. im Endeffekt kommt Null raus, es ist nur ein verschieben des Geldes. Bekommst du im Dezember die Erstattung, dürftest du diese mit Einreichen der Steuererklärung wieder an den Fiskus zurückzahlen (ausser du hast hohe WErbungskosten oder andere abziehbaren Kosten).
Geh mal eh davon aus, dass du eine kleine Nachzahlung leisten musst bei 3 und 5.
Ich hoffe ich konnte dir etwas weiterhelfen, ansonsten frag bei Unklarheiten.

LG
kuschelmausie

Lieber Bubides,

damit die Splittingtabelle (für Verheiratete) und nicht die Grundtabelle (für Ledige) zugrundegelegt wird, reicht es aus, einen einzigen Tag im Jahr verheiratet gewesen zu sein, beispielsweise Heirat am 31.12. des Jahres. Für die Splittingtabelle werden das Einkommen von Frau und Mann automatisch zusammengerechnet, unabhängig davon, welche Steuerklassen Sie über das Jahr hatten.
Bei der Zusammenveranlagung erhalten Sie die Erstattung in EINER Summe. Sie können also erstmal nicht nachrechnen, wieviel auf wen entfällt.
Um Ihre Frage zu beantworten: Ja, sie bekommen automatisch die Differenz zu Klasse I zurück und ja, das wird auch automatisch für Ihre Frau gemacht. Halt nur in EINER Erklärung für BEIDE zusammen (Zusammenveranlagung). Wichtig ist, dass Sie „Zusammenveranlagung“ auf dem Mantelbogen Seite 1 ankreuzen. Die Alternative wäre die „getrennte Veranlagung“, die aber in der Regel ungünstiger ist. Wenn Sie das vorher berechnen möchten, laden Sie sich Elster von www.elsterformular.de herunter und geben Ihre Daten ein, dann können Sie beide Varianten berechnen.

hallo,

ja das geht…bei einer zusammenveranlagung werden die gezahlten steuern zusammen gezogen.
dann werden dei werbungskosten usw abgezogen und in der splittingtabelle nachgesehen wieviel steuer zu zahlen gewesen wäre…
sicher bekommt man die differenz zurück!