frau a ist arbeitslos. sie bekommt die möglichkeit ein befristestes arbeitsverhältnis von 3 tagen anzunehmen und in den drei tagen 410 euro brutto zu erhalten. sie meldet sich für diese tätigkeit beim arbeitsamt ab.
nach den drei tagen ist frau a wieder bei der arbeitsagentur gemeldet. am monatsende bekommt frau a die abrechnung von ihrer berfristeten tätigkeit… und bekommt einen schreck!
für drei tage arbeit und 410 euro brutto sollen 93,72€ lohnsteuer und 4,62 soli fällig werden…
kann es sein, dass diese abrechnung der frau a nach einer falschen tabelle abgrechnet ist? immerhin ist frau a in dem monat nur dieses eine arbeitsverhältnis eingegangen… müßte nicht eigentlich keine lohnsteuer und kein soli fällig sein.
Frau A war anscheinend nur 3 Tage in dem Arbeitsverhältnis gemeldet (und nicht den kompletten Monat), d.h. dann, dass die Monatstabelle auf diese 3 Tage umgerechnet wurde.
Wird dann so seine Richtigkeit haben.
ja frau a war nur drei tage arbeiten. wird sicher irgendwie auf dem monat gerechnet…
ich ahbe aber ein gegenläufiges beispiel:
herr b hat die gleiche situation wie frau a.(arbeitslos)
herr hat eine befristete tätigkeit von 4 tage angenommen und 504€ brutto verdient. er muss keine lohnsteuer und kein soli zahlen…
eine von beiden abrechnung muss ja falsch sein… oder?
Kommt wohl drauf an, welche Lohnsteuerkarte mit welcher Steuerklasse man dem Arbeitgeber vorgelegt hat.
Auf http://www.abgabenrechner.de/ unter -> Berechnung der Lohnsteuer (Jahr) kann man sich das ausrechen, nach Wochenlohnsteuertabelle bzw. Tageslohnsteuertabelle.
ich vergaß lohnsteuerklasse 1 und kinderfreibetrag 0,5. das gilt für beide!
wenn ich das beispiel von frau a durchrechne … kommt immer was anderes raus - als das was in der abrechnung von frau a steht.
wenn ich ein gedachtes Tagesbrutto von 135 Euro eintrage, erhalte ich eine tagliche Lohnsteuer in Höhe von 30,84 und 1,52 Soli - das ist jetzt nicht genau, da die 135 auch nicht vorgegeben waren sondern eher der Gesamtlohn für 3 Tage, aber es ist nah dran. So verkehrt erscheint es mir nicht. Sie wurde am ersten Tag angemeldet und am letzten Tag abgemeldet.
Oder anders?
Es grüßt
Berta
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ja am ersten tag an- und am letzten tag abgemeldet…
aber trotzdem, es kann doch nicht sein, dass fast 30% lohnsteuer zu berappen sind? rein theoretisch holt man das beim jahresausgleich wieder rein - aber das kann doch nicht sinn der sache sein!!
ich bin mir auch nicht sicher, ob man dies auf den tagesschnitt runterrechnen sollte und als tagesverdienst eingeben soll…
da in dem monat nichts anderes verdient wurde, sind doch meiner meinung nach die 410€ als monatsverdienst zu betrachten…
da in dem monat nichts anderes verdient wurde, sind doch
meiner meinung nach die 410€ als monatsverdienst zu
betrachten…
wie sollte der Arbeitgeber vorhersehen, dass im Rest des Monats nichts verdient wird? Es ist also die Tabelle für Tageslohn anzuwenden, die unterstellt, dass der Lohn während des ganzen Jahres so fortgezahlt wird.
Lohnsteuerjahresausgleich heißt das nicht mehr, aber bei einer Einkommensteuererklärung werden solche ungleichmäßigen Lohnbezüge wieder ausgeglichen.
angenommen frau a hat ihrem arbeitgeber ausdrücklich versichert, dass in dem monat keinerlei andere verdienste anstehen… wäre dann die monatstabelle anzuwenden?
frau a nützt das geld am ende des jahres wenig, wenn es jeden monat fehlt…
Zur Verdeutlichung: 410 € in drei Tagen entspricht 4.100 € in dreißig Tagen. Warum sollte auf einen Monatslohn von 4.100 € keine Lohnsteuer einbehalten werden?
Die ausdrückliche Versicherung hilft dem Arbeitgeber nichts. Möglich wäre, die 410 € z.B. für ein zehn Tage lang dauerndes Arbeitsverhältnis zu bezahlen. Während dieser zehn Tage könnten dann allerdings keine anderen Leistungen wie z.B. ALG bezogen werden, weil ja das Arbeitsverhältnis besteht.
es geht um drei tage arbeit in einem monat, d. h. ein sozialversicherungspflichtiges arbeitsverhältnis von 3 tagen.
Möglich wäre, die 410 € z.B. für ein zehn Tage lang dauerndes
Arbeitsverhältnis zu bezahlen. Während dieser zehn Tage
könnten dann allerdings keine anderen Leistungen wie z.B. ALG
bezogen werden, weil ja das Arbeitsverhältnis besteht.
ja genau das ist es ja - nur das es drei tage sind. in dieser zeit wird auch kein alg gezahlt…
danke für den vorschlag, aber genau das hat ja frau a gemacht nur das es nicht wie in deinem bsp. 10 tage sind , sondern nur 3 tage…
frau a muss für die drei tage lohnsteuer zahlen…
herr b der 4 tage gearbeitet und noch mehr verdient hat, muss nichts zahlen…
einer von beiden wird doch definitiv falsch abgerechnet? ich möchte nur gern wissen wer…
nur das es nicht wie in deinem bsp. 10 tage sind , sondern nur
3 tage…
Aus allen bisher vorliegenden Erläuterungen sollte klar geworden sein, dass das der entscheidende Unterschied ist: Bei einem Monatslohn von 600 € funktioniert der Lohnsteuerabzug halt anders als bei einem Stundenlohn von 600 €.
frau a muss für die drei tage lohnsteuer zahlen…
Ja. Wenn sie sich nicht mit dem AG zusammen eine zweckmäßige Gestaltung einfallen lässt.
herr b der 4 tage gearbeitet und noch mehr verdient hat, muss
nichts zahlen…
Es empfiehlt sich, mal auf seiner Abrechnung das dort angegebene Eintritts- und Austrittsdatum zu Gemüte zu führen.
einer von beiden wird doch definitiv falsch abgerechnet? ich
möchte nur gern wissen wer
Wenn bei B auf der Abrechnung z.B. „Eintritt 15.02. - Austritt 17.02.“ steht (und nicht z.B. Eintritt 01.02. - Austritt 28.02.), und falls er keine satten Freibeträge auf der LSt-Karte hat, ist der Lohnsteuerabzug bei ihm falsch vorgenommen worden. Der Arbeitgeber haftet (zusammen mit dem Arbeitnehmer) für die nicht einbehaltene LSt, bis der Arbeitnehmer zur ESt veranlagt worden ist.