Hallo Zusammen,
ich habe eine Frage zur Berechnung der Lohnsteuer. Ich meine gehört zu haben, dass die Lohnsteuer für ein komplettes Jahr hochgerechnet wird und dann auf eine Monatsebene heruntergebrochen wird. Stimmt das?
Wenn ja, wäre es dann richtig, dass z.B. bei einer 6-monatigen Beschäftigung im ersten Teil des Jahres und einem anschließenden 6-monatigem Zeitraum ohne Einkommen doppelt so viel Steuern gezahlt wurden, als dann tatsächlich fällig gewesen wären?
Schönen Gruß
Servus,
beides stimmt bloß so ungefähr.
Die Einkommensteuer ist eine Jahressteuer und wird auf das Einkommen eines Kalenderjahres erhoben, egal in wie vielen oder wenigen Monaten es erzielt worden ist.
Die Lohnsteuer hat zwei Funktionen: Sie ist eine Erhebungsform der Einkommensteuer und wird bei der Einkommensteuerveranlagung wie eine Vorauszahlung angerechnet. Gleichzeitig ist sie bei Arbeitnehmern, die nicht zur Einkommensteuer veranlagt werden, die endgültig auf den Lohn erhobene Steuer. In diesem Fall ist sie nicht halb oder doppelt so viel wie irgendwas, sondern einfach so viel wie sie ist.
Was lernt uns das?
Der beschriebene Fall schreit förmlich nach der Abgabe einer Einkommensteuererklärung.
Abschließend: Diese Antwort bezieht sich auf deutsches Steuerrecht und auf unbeschränkt in D Steuerpflichtige. Deiner Mailadresse entnehme ich, daß sie völlig an der Frage vorbei gehen könnte.
In diesem Fall bitte ich um Vorlage einer präzisen Frage mit dem gesamten Sachverhalt.
Schöne Grüße
MM
Vielen Dank für die Antwort.
Die Anfrage war singulär auf deutsches Recht bezogen. Die Endung der Mailadresse ist in diesem Fall wohl ungünstig gewesen.
Hab die Erklärung zwar noch nicht zu 100% verstanden, aber die Quintessenz war so wie ich es erhofft hatte.
Nochmals Danke.
So habs mir nochmal Durchgelesen. Also die Unterscheidung Lohn-/Einkommensteuer war mir so nicht bewußt bzw. ist sie mir jetzt immer noch nicht.
Angenommen jemand hat nur Einnahmen aus nichtselbständiger Arbeit, ist dann in diesem Fall d.H.n. Lohnsteuer=Einkommenssteuer?
P.S: Kann man hier eigene Beiträge nicht editieren?
Servus,
in diesem Fall ist die Lohnsteuer eine mit typisierenden Pauschalen berechnete Annäherung an die Einkommensteuer.
Wer als Lediger zwölf Monate lang gleich viel verdient und „nichts abzusetzen“ hat, zahlt genau so viel Lohnsteuer, wie bei einer (bei Arbeitnehmern ohne andere Einkünfte freiwilligen) Veranlagung zur Einkommensteuer festgesetzt wird, d.h. die Abrechnung zur Veranlagung geht plus/minus Null auf.
Diese „Antragsveranlagung“ zur Einkommensteuer hieß bis vor gut zehn Jahren „Lohnsteuerjahresausgleich“. Daher kommt immer noch die Erinnerung, Arbeitnehmer würden nicht zur Einkommensteuer, sondern zur Lohnsteuer veranlagt.
Schöne Grüße
MM