Hallo ihr Lieben,
ein Arbeitnehmer erhält ab dem 27.01.2014 Krankengeld von der Krankenkasse. Vor dem 27.01.2014 hat der Arbeitgeber das Gehalt gezahlt. Dann müsste der Arbeitgeber vom 01.01.2014 - 26.01.2014 doch eine Lohnsteuerbescheinigung aushändigen und an das Finanzamt weiterleiten?
Was ist wenn dem Finanzamt keine Bescheinigung vorliegt und es sich bei dem Arbeitgeber mittlerweile um einen Ex-Arbeitgeber handelt? Wie kann mann gegen diesen vorgehen?
Vielen Dank fürs Helfen!
Eure MissGermany