Hallo zusammen,
gesetzt den Fall, jemand hat in seiner Lohnsteuerbescheinigung bei Nr. 33 zwei Einträge:
Stpfl AG-Anteil zur Zusatzversorgung ZVK xxx,xx €
AN-Anteil zur Zusatzversorgung ZVK yyy,yy €
(ZVK ist die Zusatzversorgungskasse für Angestellte im öffentlichen Dienst)
Wohin muss das in der EkSt-Erklärung?
Beide Zahlen zusammengezählt, oder nur eine von ihnen?
Schöne Grüße
JoKu