Lohnsteuerbescheinigung Steuererklärung

Hallo!

Ein Ehepaar (Ehemann evangelisch, Ehefrau katholisch) zahlt Kirchensteuer in NRW.

Die Ehefrau überlegt, ihre Arbeitzeit zu erhöhen und möchte bei Elster durchrechnen, inweit die Arbeitszeiterhöhung der Ehefrau sich steuerrechtlich lohnt.

Unterstellen wir, dass der Ehemann (Steuerklasse 3) im Jahr 170 Euro Kirchensteuer und die Ehefrau (Steuerklasse 5) 347 Euro Kirchensteuer zahlt.

Bei den Eintragungen in der Lohnsteuerbescheinigung ist bei Punkt 6 die Frage nach der Höhe der Kirchensteuer. Im Punkt 7 ist bei konfessionsunterschiedlichen Ehen die einbehaltene Kirchensteuer des Ehegatten einzutragen.

Nun die Frage:

Was muss bei dem Punkt 6 und insbesondere bei dem Punkt 7 der Lohnsteuerbescheinigung beim Ehemann und bei der Ehefrau für ein Wert eingetragen werden?

Danke für die Hilfe!

Grüße
Carsten

das ist doch Sache des Arbeitgebers, der diesen Lohnsteuer - usw.-Abzug durchführt!

Lia