Lohnsteuererkl. Außendienst - Verpflegungsmehraufw

Hallo liebe Forum Gemeinde

Ich habe eine Frage zur Definition Verpflegungsmehraufwand.

Folgende hypothetische Ausgangslage:

  • Arbeitnehmer ist im Betrieb als Außendienstmitarbeiter Vetrieb angestellt
  • Der Arbeitnehmer hat kein Büro in der Firma sondern arbeitet von zu Hause aus mit vertraglich geregelter „Homeoffice“ Vereinbarung
  • Für die Fahrten zum Kunden wird dem Arbeitnehmer ein Firmenwagen zur Verfügung gestellt, der mittels 1% Regelung versteuert wird und auch für private Fahrten genutzt werden kann
  • Tagesablauf sieht folgendermaßen aus:
  1. von ca 07:00 Uhr bis 10:00 Uhr Bürotätigkeit (Angebotserstellung, Abarbeitung Aufträge Vortag usw.) Zeiten können natürlich variieren
  2. Ab ca. ca. 10:00 Uhr fährt der Arbeitnehmer ins „Verkaufsgebiet“ und besucht bis ca. 18:00 Uhr dieverse Kunden und führt Beratungsgespräche usw.
  3. Nach Besuch des letzten Kunden wieder nach Hause
  • Besuche in der Firma sind unregelmäßig und dienen nur zur Abholung von Musterware oder zur Rückspräche mit Vorgesetzten
  • Fahrten in die Verkaufsgebiete variieren auf Grund der Entfernung der Städte ausgehend von zu Hause
  • Täglich werden zwischen 100 und 400km zurückgelegt

Jetzt zur Frage:

Verpflegungsmehraufwand geltend machen

  • Ab wann gelten die Pauschalsätze für Verpflegungsmehraufwand?
    Ab morgens 7 Uhr (Beginn der Bürotätigkeit im Homeoffice) oder erst mit verlassen der Wohnung und dem Start der Fahrt ins Verkaufsgebiet bzw. zu den Kundenbesuchen?
    Inwieweit muss dem Finanzamt dargelegt werden wann man wo war?
    Reicht es dem Finanzamt eine Aufstellung zur Verfügung zu stellen an welchem Tag man wie lange unterwegs war (z.B. als Taballarische Übersicht)?

Über Antworten würde ich mich freuen…

MfG JC

Verpflegungsmehraufwand geltend machen

  • Ab wann gelten die Pauschalsätze für
    Verpflegungsmehraufwand?
    Ab morgens 7 Uhr (Beginn der Bürotätigkeit im Homeoffice)

Nein,man ist doch zu Hause!

oder

erst mit verlassen der Wohnung und dem Start der Fahrt ins
Verkaufsgebiet bzw. zu den Kundenbesuchen?

Ja, ab dann!

Inwieweit muss dem Finanzamt dargelegt werden wann man wo war?
Reicht es dem Finanzamt eine Aufstellung zur Verfügung zu
stellen an welchem Tag man wie lange unterwegs war (z.B. als
Taballarische Übersicht)?

Ja, irgendwie muss man das ja nachweisen, sonst wird es nicht anerkannt!

Über Antworten würde ich mich freuen…

MfG JC

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Lia