Lohnsteuererklärung

Ich habe ein paar Fachbücher für meine Ausbildung
bei Amazon.de gekauft.
Muss man für die Lohnsteuererklärung nur originale Rechnung
von Amazon beilegen oder kann man auch eine Kopie der Rechnung
machen?

Gruss,
Jansen

Kopie genügt völlig.

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Hallo Jansen,

ich würde grundsätzlich Originale beilegen.
Erstens steht das so in der Anleitung zur Ausfüllung der Lohnsteuererklärung und zweitens habe ich auch mal eine Kopie beigelegt und bin aufgefordert worden, das Original zu überbringen.

Zur Not rufe Dein Finanzamt an und frage dort nach, offensichtlich ist hier die Toleranzgrenze unterschiedlich angelegt.

Viele Grüße,
Melanie

Hallo Jansen,

stimme Melanie zu. Dass die Veranlagungen in den zurückliegenden Jahren viel schneller geworden sind, liegt nicht nur an der EDV-Hochrüstung der Finanzämter, sondern auch daran, dass die Sachbearbeiter angewiesen sind, ein angemessenes Verhältnis zwischen Aufwand und Ertrag bei der Prüfung von Steuererklärungen zu wahren - Details werden begreiflicherweise nicht veröffentlicht.

Heißt: Probiers mit Kopien und lass Dich überraschen oder auch nicht.

Andererseits: Wozu der Aufwand?? Mehrfaches Verwenden der gleichen Belege ist Steuerhinterziehung bzw. Beihilfe, Umkopieren von Adressen ist Urkundenfälschung. Beides ist mit Strafen bewehrt, die in keinem Verhältnis zum Ertrag stehen.

In den sicher mehr als 3.000 Arbeitnehmerfällen, die ich in den letzten Jahren in der Hand hatte, sind in genau einem Fall Belege beim FA unwiederbringlich untergegangen: Brand im FA Friedberg (Hessen).

Empfehlung: Zettel lochen - zur Erklärung heften - ab dafür und vergessen. Sie sind bald genug wieder im Briefkasten.

Schöne Grüße

MM