Lohnsteuererklärung

Folgender Fall:

Steuerklärung für 2004

Ehemann mit Steuerklasse 3, 1 Kind auf der Lst.Karte

Ehefrau seit Anfang des Jahres in Elternzeit, Steuerklasse 5.

Steuerberechnungsprogramm berechnet eine ziemlich hohe Nachzahlung!

Warum?

Müsste nicht eine Rückerstattung erfolgen?

Steuerklassen…
…sind dazu da, die Einkommensverhältnisse im Vorhinein einigermaßen zu berücksichtigen. Wenn zwei Eheleute etwa gleichviel verdienen, ist IV/IV sinnvoll. Verdienen sie sehr unterschiedlich, sollte der mit dem höheren Einkommen III wählen, der andere V. Die Lohnsteuertabellen sind so ausgelegt, dass jeweils ungefähr das an Lohnsteuer einbehalten wird, was hinterher an Einkommensteuer für das gemeinsame Einkommen fällig wird.

Wenn das Steuerprogramm nun eine große Nachzahlung vorhersagt, kann es mehrere Gründe geben:

  • gewählte Steuerklassen passen nicht zum Einkommen
  • das Programm wurde mit falschen Zahlen gefüttert
  • das Programm rechnet falsch

Der letzte Fall ist der unwahrscheinlichste: Das hätten sicher schon mehr Kunden bemerkt.

Gruß Ralf

Hallo Julia,

wenn Du uns als wesentliche Daten den Gesamtbetrag der Einkünfte, die Höhe der Sonderausgaben und die einbehaltene Lohnsteuer verrätst, kann den Fall sicherlich jemand grob überschlägig beurteilen. Vielleicht kommt man dann auch drauf, wo es harzen könnte.

Schöne Grüße

NN

Zusammenveranlagung, Gütergemeinschaft angekreuzt?
Hallo!

Ehemann mit Steuerklasse 3, 1 Kind auf der Lst.Karte
Ehefrau seit Anfang des Jahres in Elternzeit, Steuerklasse 5.
Steuerberechnungsprogramm berechnet eine ziemlich hohe
Nachzahlung!
Warum?

Ich habe mal vergessen bei so einem Programm die Gütergemeinschaft anzukreuzen und da ergab sich glatt eine satte Nachzahlung. Schau mal nach, ob du nicht ebenfalls ein Kreuzchen zu wenig hast :wink:
Aus eigener Erfahrung kann ich für die o.g. Familienverhältnisse sagen, daß man bei 30000-32000 EUR Jahreseinkommen eher mit einer Erstattung rechnen sollte.

Grüße Tanja

Hallo Tanja,

die Möglichkeit der Zusammenveranlagung von Ehegatten (§ 26 EStG) ist nicht auf die Gütergemeinschaft beschränkt. Sie kann im Fall der Zugewinngemeinschaft (Normalfall) und auch im Fall der Gütertrennung genau so stattfinden.

Die Frage des Güterstandes hat lediglich für die Aufteilung der Steuerschuld in einigen Fällen eine Bedeutung.

Einfach das Kreuzlein zu machen, damit „mehr herauskommt“, auch wenn das Kreuzlein falsch ist, würde nicht einmal mein Todfreund Konz empfehlen.

Eine falsche Angabe an dieser Stelle wird in der Regel ohne Folgen bleiben, weil die Besteuerung nicht davon abhängt. Dennoch denke ich, dass in einem Fall, von dem uns der Fragesteller keinerlei Einzelheiten mitteilt, unter keinen Umständen zu unzutreffenden Angaben bei der ESt-Erklärung geraten werden sollte, weil die Grenze zum strafrechtlich Relevanten bei den vorliegenden für eine Beurteilung absolut nicht ausreichenden Informationen nicht benannt werden kann.

Schöne Grüße

MM

Hallo Martin!
Ich denke, du hast mich da falsch verstanden.

Einfach das Kreuzlein zu machen, damit „mehr herauskommt“,
auch wenn das Kreuzlein falsch ist, würde nicht einmal mein
Todfreund Konz empfehlen.

Nein, warum denn falsch? Ich kreuze die Gütergemeinschaft nicht deswegen an, damit mehr herauskommt, sondern weil wir mit meinem Mann tatsächlich eine Gütergemeinschaft haben. Und weil ich davon ausgehe, daß es bei allen „stinknormalen“ Eheleuten genau so ist :wink:

…unter keinen
Umständen zu unzutreffenden Angaben bei der ESt-Erklärung
geraten werden sollte, weil die Grenze zum strafrechtlich
Relevanten bei den vorliegenden für eine Beurteilung absolut
nicht ausreichenden Informationen nicht benannt werden kann.

Brrrrr, hört sich alles so kriminell an…dabei wollte doch keinelei betrügerische Tipps geben! Ich selbst habe „das Kreuzlein“ einfach übersehen, genau so hätte man eine andere Angabe „überflogen“ haben (Geburtsdatum, Bank, etc.).

Grüße
Tanja

Neue Steuerformulare?
Moin, Tanja,

Ich kreuze die Gütergemeinschaft nicht deswegen an…

verrätst Du mir mal, wo Du dieses Kreuzchen setzt? Ich finde es einfach nicht, jedenfalls nicht auf den Formularen, die mir das Finanazamt zugeschickt hat.

Gruß Ralf

Hallo Ralf!

verrätst Du mir mal, wo Du dieses Kreuzchen setzt? :

Aber gern!!!
Direkt auf der ersten Seite:
Allgemeine Angaben,
Zeile 13

Und? Bist du fündig geworden? :wink:
Von insg. 5 Kästchen treffen in meinem Fall das erste und das letzte zu.

Viele Grüße
Tanja

Hallo Tanja!

Du schreibst, im Mantelbogen auf der ersten Seite, Zeile 13:
„Von insg. 5 Kästchen treffen in meinem Fall das erste und das letzte zu.“
Wenn ihr verheiratet seid und keine besondere Form gewählt habt, habt ihr Zugewinngemeinschaft.
Solltet ihr ausdrücklich die Güter gemeinschaft gewählt haben, so gehört das Kreuzchen in das letzte Kästchen, in allen übrigen Fällen (Zugewinngemeinschaft oder Gütertrennung) in das vorletzte Kästchen.

Michael

Servus Tanja,

da hab ich Dich tatsächlich quer verstanden. Aber diese Prämisse:

Und
weil ich davon ausgehe, daß es bei allen „stinknormalen“
Eheleuten genau so ist

ist nicht richtig. § 1363(1) BGB: „Die Ehegatten leben im Güterstand der Zugewinngemeinschaft, wenn sie nicht durch Ehevertrag etwas anderes vereinbart haben“.

Das sind die „stinknormalen“ Fälle. Obs eher 70% oder 80% oder eher 95% der Ehen sind, trau ich mich weder zu schätzen noch zu wetten.

Schöne Grüße

MM

Hallo Martin!

§ 1363(1) BGB: „Die Ehegatten leben im
Güterstand der Zugewinngemeinschaft, wenn sie nicht durch
Ehevertrag etwas anderes vereinbart haben“.

Ich bin immer davon ausgegangen, daß die Zugewinngemeinschaft (ZG) die Gütergemeinschaft (GG) mit einschließt, weil bei der Eheschließung beide Ehegatten irgendwas zum gemeinsamen Haushalt beisteuern. Grob gesagt: er bringt den Fernseher, sie - den Kühlschrank :wink:.
Nun sehe ich aber den Unterschied. Im Falle einer Scheidung + ZG nimmt jeder seine mitgebrachten Sachen zurück und nur das gemeinsam erworbene Gut wird geteilt. Um eine Gütergemeinschaft zu vereinbaren, müßte man aber erst irgendwelche wertvollen Güter besitzen und bei der Eheschließung alles so zu sagen „in einen Topf schmeißen“. Unabhängig davon, ob beide Partner gleich viel mit in die Ehe bringen, müßte das Gut bei GG im Falle einer Trennung durch 2 geteilt werden. Sehe ich es nun richtig? Dann habe ich wieder etwas dazu gelernt und tatsächlich seit Jahren das falsche Kästchen angekreuzt!
Grüße
Tanja

Hallo Michael!

Wenn ihr verheiratet seid und keine besondere Form
gewählt habt, habt ihr Zugewinngemeinschaft.
Solltet ihr ausdrücklich die Güter gemeinschaft gewählt
haben…

Danke für diese Info!
Ich habe tatsächlich die Gütergemeinschaft vollkommen falsch ausgelegt *schäm*, bin ja keine Juristin :wink:
Ich habe angenommen, daß alle „gewöhnlichen“ Eheleute, die in einer Zugewinngemeinschaft leben automatisch auch die Gütergemeinschaft haben. Ansonsten hätte man ja eine Gütertrennung im Ehevertrag vereinbart. Aber so wie es aussieht, muß eine Gütergemeinschaft ebenfalls gesondert vereinbart werden.
Grüße
Tanja

Hi Tanja,

Du hast ja recht - der Mensch sieht nur das, was er kennt. Nebenbei: in 99 % aller Ehen ist nichts weiter vereinbart worden, deshalb gilt dort die Zugewinngemeinschaft. Weitere 0,99 % leben in Güter trennung , der Rest in Gütergemeinschaft. Mir ist allerdings immer noch schleierhaft, warum sich das Finanzant für diese exotischen Regelungen aus dem Familienrecht interessiert.

Gruß Ralf