Da Person B wenig Zeit hat, sich um den eigenen Grten zu kümmern, hilft Person A maximal einmal im Monat aus. Teilweise auch mehrere Tage. Dafür bekommt Person A einen Schlafplatz und Essen+Trinken. Person A wird, da sie erst 16 Jahre alt ist, von Person B mit dem Auto von zu Hause abgeholt.
Für die Aushilfe bekommt Person A Geld, der Lohn fällt unterschiedlich hoch aus, je nach Arbeitsumfang. Einen festgelegten Stundenlohn gibt es nicht. Das monatliche Gehalt beträgt nicht annähernd €400,-!
Kann Person B in der Steuererklärung diese „Dienstleistung“ berücksichtigen und Kosten von der Steuer absetzen?
oder wenn B den A so wie es sein muss, über Minijob abrechnet - dann kann er sogar noch die pauschalen Abgaben geltend machen!
A braucht dann keine Steuererklärung abzugeben, bei der Variante mit „Rechnung schreiben“ müsste er sich anmelden und jedes Jahr ESt-Erklärung abgeben! Unter Einkommen 8.004,-- käme zwar nichts raus, aber bei Gewerbe ist Abgabe erforderlich!
§ 56 Nr. 2 Buchstabe a ESt-DV ist an dieser Stelle eindeutig. Eine Verpflichtung zur Abgabe der Einkommensteuer-Erklärung besteht nicht, da der Grundfreibetrag nicht überschritten ist.