Lohnsteuererklärung

Hallo,

Person A ist der Neffe von Person B.

Da Person B wenig Zeit hat, sich um den eigenen Grten zu kümmern, hilft Person A maximal einmal im Monat aus. Teilweise auch mehrere Tage. Dafür bekommt Person A einen Schlafplatz und Essen+Trinken. Person A wird, da sie erst 16 Jahre alt ist, von Person B mit dem Auto von zu Hause abgeholt.

Für die Aushilfe bekommt Person A Geld, der Lohn fällt unterschiedlich hoch aus, je nach Arbeitsumfang. Einen festgelegten Stundenlohn gibt es nicht. Das monatliche Gehalt beträgt nicht annähernd €400,-!

Kann Person B in der Steuererklärung diese „Dienstleistung“ berücksichtigen und Kosten von der Steuer absetzen?

LG
Robin

Hallo,

Kann Person B in der Steuererklärung diese „Dienstleistung“
berücksichtigen und Kosten von der Steuer absetzen?

Nur, wenn A eine Rechnung ausstellt und B das Geld überwiesen hat.

LG
Markus

oder wenn B den A so wie es sein muss, über Minijob abrechnet - dann kann er sogar noch die pauschalen Abgaben geltend machen!

A braucht dann keine Steuererklärung abzugeben, bei der Variante mit „Rechnung schreiben“ müsste er sich anmelden und jedes Jahr ESt-Erklärung abgeben! Unter Einkommen 8.004,-- käme zwar nichts raus, aber bei Gewerbe ist Abgabe erforderlich!

UE

§ 56 ESt-DV sieht keine Abgabepflicht
Hi !

aber bei Gewerbe ist Abgabe erforderlich!

§ 56 Nr. 2 Buchstabe a ESt-DV ist an dieser Stelle eindeutig. Eine Verpflichtung zur Abgabe der Einkommensteuer-Erklärung besteht nicht, da der Grundfreibetrag nicht überschritten ist.

BARUL76

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