Person hat im Januar Vollzeit gearbeitet, ab Februar bis Juni nur 30 Stunden die Woche. Ab Juni dann Mutterschaftsgeld und Zuschuss des Arbeitgebers zum Mutterschaftsgeld. Ab August hat die Person Elterngeld bekommen.
Person hat Lohnsteuerklasse 1 (Mann ist Nato-Angehöriger und als Steuerpflichtiger nicht in Deutschland gemeldet, daher auch alleinige Veranlagung) und hat 2 Kinder.