Hallo,
ich denke mal, dass ich die Hinweise zum Thema Rechts- und Finanzfragen verstanden habe. Sollte dies nicht der Fall sein, bitte teert und federt mich nicht!
Es geht um Folgendes:
Eine Person (24 Jahre alt, männlich, erwerbslos, alleinerziehender Vater zweier Kinder (4 & 6 Jahre alt), zusammen mit den Kindern getrennt von der Ehefrau lebend (Scheidung steht bald an, Versöhnung ausgeschlossen)) muss ihre Lohnsteuererklärung für 2008 noch abgeben. Getrennt haben sich beide im September 2008. Nachweisbar durch Wohnortsangaben und auf den Lohnsteuerkarten.
Alles schön und gut. Jetzt hat sich diese Person die Elster-Software für elektronische Steuererklärungsbearbeitung und -übermittlung besorgt und hängt da nun völlig entnervt dran wie die Katz’ am Presssack. Die Gründe hierfür sind folgende Probleme:
-
Die Person hat keine Ahnung, ob sie getrennte oder gemeinsame Veranlagung wählen soll. Unterschiedliche Angaben für vor und nach der Trennung? Was könnte man empfehlen?
-
Die Lohnsteuerklasse war bis zum Auszug der Nochehefrau die 3 und wurde dann auf 1 geändert. Wie kann man das bei Elster hervorheben?
-
Sollte man in diesem Fall ggf. weitere Dinge beachten, auf welche ein blutiger Lohnsteuererklärungs-Anfänger nicht kommen würde?
Für EMPFEHLUNGEN wäre ich sehr dankbar. Antworten werde ich NICHT als ernsthafte Steuer- oder Rechtsberatung wahrnehmen, welche sich auf MICH beziehen. Entspricht meine Schreibweises so den Forenregeln zu diesem Thema? Ich hoffe doch…
Gruß Bernd
Hallo,
- Die Person hat keine Ahnung, ob sie getrennte oder
gemeinsame Veranlagung wählen soll. Unterschiedliche Angaben
für vor und nach der Trennung? Was könnte man empfehlen?
In den allermeisten Fällen ist die Zusammenveranlsgung günstiger.
- Die Lohnsteuerklasse war bis zum Auszug der Nochehefrau die
3 und wurde dann auf 1 geändert. Wie kann man das bei Elster
hervorheben?
Das ist bei der Einkommensteuererklärung (die meinst du nämlich
)
wurscht.
- Sollte man in diesem Fall ggf. weitere Dinge beachten, auf
welche ein blutiger Lohnsteuererklärungs-Anfänger nicht kommen
würde?
Vermutlich einige dutzend Dinge, aber wo soll man da anfangen?
Entspricht meine Schreibweises
so den Forenregeln zu diesem Thema? Ich hoffe doch…
Vorbidlich, würde ich sagen.
Gruß,
Markus
- Die Person hat keine Ahnung, ob sie getrennte oder :gemeinsame Veranlagung wählen soll. Unterschiedliche Angaben :für vor und nach der Trennung? Was könnte man empfehlen?
Zusammenveranlagung ist fast immer günstiger. geht aber logischerweise NUR wenn die Nochehefrau auch zustimmt und ihre Daten mit einfließen lässt. Außerdem hat sie das Recht, ihren steuerlichen Anteil von dem Ehemann zivilrechtlich einzufordern. Sprich: dadurch, dass er jetzt günstiger kommt musst er ihr (wenn sie es verlangt, ansonsten wäre man ja schon blöde *g*) den Anteil hälftig auszahlen um den er besser kommt als bei einer Einzelveranlagung.
Wenn sie einer Zusammenveranlagung NICHT zustimmt kann der Ehemann (im Jahr der Trennung) eine Einzelveranlagung oder getrennte Veranlagung machen. Welche besser ist müsste man schauen. Im Fall der getrennten Veranlagung wäre auch sie verpflichtet eine Steuererklärung abzugeben, bei einer Einzelveranlagung jedoch nicht. Nach dem Jahr der Trennung ist auf alle Fälle für den Ehemann eine Einzelveranlagung dran.
LG