Lohnsteuererklärung 2009/10:

Hallo an alle Fachleute.
Folgender Fall trifft zu:
ein Angestellter wohnt 350km von dem Unternehmen wo Er angestellt ist weit weg. Jedoch fährt Er nicht jeden Tag zum Unternehmen, sondern startet jeden Montag von zu Hause aus, erledigt national und international seine Arbeiten und fährt jeden Freitag wieder nach Hause und von Januar 2009 bis Januar 2010 wurden rund 170.000km zurückgelegt.
Welche Kilometer sind in diesem Fall abzurechnen, die zum Unternehmen und zurück oder die tatsächlichen Kilometer?
Wenn es die tatsächlichen Kilometer sind, wie kann man dem Finanzamt beweisen wieviele Kilometer man zurückgelegt hat?
Danke im Voraus.

Hallo,
im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung die Hin und Rückfahrt vom Wohnort zum Arbeitsort pro Woche.
Nachweis durch Belege. Diese wird das Finanzamt sicherlich sehen wollen, da die km Anzahl extrem hoch ist.
Ich persönlich würde Sie ohne nachweisbare Belege nicht glauben!
Gruss Hermann

Hallo,

wow, das klingt aber nach viel Zeit auf der Autobahn!! Ich würde sagen, es zählen hier wegen Einsatzwechseltätigkeit die gefahrenen km, die man dann anhand von Reparaturrechnungen mit km-Angaben oder anderen möglichen Nachweisen dem Finanzamt belegen muss.

Viel Glück!

Danke für eure Antworten.

Also es besteht keine doppelte Haushaltsführung, ich bin in Hotels untergebracht welche das Unternehmen zahlt. Und Nachweise hätte ich, das wären die vom Vorgesetzten genehmigten Reisekostenabrechnungen.

Oh ja, da war viel Autobahn dabei, meine Routen sind immer die Gleichen, Italien, Tschechei, Griechenland, Spanien. Zum Glück hab ich meine Hörspiele :smile:

Hallo,

die tatsächlichen Kilometer kann man mit einem Fahrtenbuch nachweisen.

Viele Grüße

Paola

Hallo Gemini,
als Fahrtkosten kann die einfache Entfernung von 350 km angesetzt werden. Allerdings kann man in diesem Fall eine doppelte Haushaltführung geltend machen. d.h. die Miete der Wohnung und die Fahrtkosten der Wohnung zur Arbeitsstätte (einfache Entfernung)kann abgesetzt werden. Für die ersten drei Monate der auswärtigen Arbeit können auch Verpflegungskosten abgesetzt werden.
Ich hoffe, ich konnte ein bisschen helfen
Tschüss Sylke

Hallo,
es handelt sich um eine nicht alltägliche Situation. Nur soviel:
Grundsätzlich können nur die km abgerechnet werden, die von der Wohnung zur Arbeitsstätte zurück gelegt werden. Die Arbeitsstätte ist i.d.R. der im Arbeitsvertrag festgelegte Standort des Arbeitsplatzes. Abgerechnet werden könnte in diesem Fall die einfache Strecke vom Wohnort zur Arbeitsstätte, also 350km einmal pro Woche. Die Angabe der täglichen Fahrt von 350km ist nicht realistisch. Im Falle eines Zweitwohnsitzes in der Nähe der Arbeitsstätte würde dies eine andere Situation darstellen. Sofern Dienstfahrten im In- und Ausland die Regel wären, müsste es gesonderte betriebliche Regelungen geben, z.B. Reisekostenabrechnungen. Die Nutzung eines Firmenwagens ist hierbei gleichzusetzen mir der Nutzung eines anderen Verkehrsmittels (zu Fuß, mit dem Bus oder Fahrgemeinschaft). Es kommt lediglich auf die km der einfachen Fahrstrecke an.
Des Weiteren gibt es eine Obergrenze für die Geltendmachung der Pendlerpauschale für tägliche Fahrten zur Arbeitsstätte.