Hallo!
Meine Situation: verheiratet, aber getrenntlebend, seit 01.01.2012 habe ich eine eigene Wohnung zur Miete, gemeinsames Haus, Geld usw. habe ich alles meinem getrenntlebenden Partner überlassen, haben beide die Steuerklasse 4 mit einem Kind
Erste Frage: Kann ich eine eigene Einkommensteuererklärung für 2012 machen?
Zweite Frage: Was muss ich beachten? (habe nicht viel…nur meine Fahrtkosten zur Arbeit und eine Risikolebensversicherung)
Dritte Frage: Kann ich meine Kaltmiete für die Wohnung irgendwo angerechnet bekommen? (Hauptwohnsitz ist noch das gemeinsame Haus - meine Mietwohnung ist der Zweitwohnsitz)
Vierte Frage: Ab wann und wie muss ich meine Steuerklasse ändern?
Kann mir da jemand weiterhelfen?
Gruß J.
Hallo,
die Steuerklasse für 2013 können Sie beim Finanzamt ändern. Sie können immer, für sich oder gemeinsam eine Steuererklärung abgeben, solange sie zusammen wohnen. Wer wo gemeldet ist ist höchtens ein Indiz.
Wenn Sie aber ab dem 01.01.2012 von Ihrem Mann dauernd getrennt leben, gibts nur noch die getrennte" (=Einzelveranlagung). Der viel zitierte Ehegatten-Splitting-Vorteil geht dann für beide verloren.
Einen kleinen Vorteil gibts für denjenigen, bei dem das Kind aufwächst.
Ansonsten gilt: Fahrten / Wohnung Arbeitsstätte, evtl. noch Riester.
Hallo monika61,
vielen Dank für Ihre schnelle und hilfreiche Antwort! 
Gruß J.
Hallo Herr Lehmann,
auch Ihnen danke ich sehr für Ihre Antwort.
Gruß J.
Hallo Jaclyn1,
Deine Frage zur Steuer ist nicht so einfach zu beantworten ohne auf Deine Trennung von Deinem Partner einzugehen.
Wenn Du seit dem 1.1.2o12 getrennt lebst, kannst Du natürlich auch eine eigene Steuererklärung abgeben.
Auf Seite 1 des Hauptvordruckes wird gefragt:
– getrennt lebend
– getrennt Veranlagung
Wenn Du mit ja antwortest, sehe ich keine Hindernisse.
Bezüglich der abzugsfähigen Kosten sind natürlich Grenzen gesetzt: Fahrtkosten u. a. in der Anlage N; Versicherungsbeiträge als Sonderausgaben.
Für die Mietkosten sehe kaum eine Chance; doppelte Haushaltsführung oder Familienheimfahrten scheiden doch aus.
Fahrten zu Deinem Kind sollten in den Privatbereich fallen und steuerlich unrelevant sein.
Änderung der Steuerklasse von 4 in dann 2 ( ?? ) mit 1/2 Kind hat m. E. keine Eile.
Aber zum Schluß noch einen Hinweis:
Gemeinsame Veranlagung der Ehegatten hat immer Vorteile; besprecht Euch mit einem Steuerberater über legale Möglichkeiten.
Mir ist kein Fall bekannt, in dem beim Scheidungsverfahren steuerliche Veranlagungen relevant waren.
MFG
Stefan Seidel