wenn ich 8 Monate auf 400 € Basis gearbeitet habe und 4 Monate in teilzeit, habe ich aj erstmals nur für den zeitraum der 4 Monate Stuer abgegeben, da die 400 € Basis ja stuerfrei ist. Wie verhält es sich nun mit der Lohnsteuererklärung? Welches einkommen muss ich angeben? Nur das aus den 4 Monaten oder das aus den 12? Ich würde sagen ja nur das aus den 4, weil das andere einkommen ja auch keine Jahresbescheinigung hat oder dergkeichen. Kann ich nun aber bei der Steuererklärung auch die Kilometer zwischen Wohnort udn Arbeitsplatz während des 400 jobs angeben?
Bitte stelle Dir zuerst die Frage, bevor Du mit dem Absetzen beginnst, ob Du überhaupt Lohnsteuer, etc. gezahlt hast und welche zurückbekommen wirst.
Grundsätzlich hast Du mit Deiner Anfrage die Antwort selbst gegeben. Die Lohnsteuerbescheinigung(en) sind immer das, was bei der Erklärung angegeben werden muß.
bei der steuererklärung sind ALLE einkünfte anzugeben, egal, ob darauf steuer gezahlt wurde oder nicht.
das fa kann ja nur aufgrund der gesamteinkünfte die tatsächliche steuerlast ermitteln.
selbstverständlich können dann auch für alle einkünfte die entsprechenden kosten dagegen gestellt werden, so auch fahrtkosten für 400 euro-jobs.
Du musst nur das einkommen für die 4 Monate. Dafür hast du vom Arbeitgeber auch eine Lohnsteuerbescheinigung erhalten. Für diesen Job kannst du dannin der Anlage n auch Aufwendungen wie fahrtkilometer und andere berufsbedingte Aufwendungen angeben
Für den minijob kannst du nichts ansetzen, weil du ja hierfür keine Lohnsteuer abgezogen bekommen hast. Der minijob muss in der Steuererklärung nicht mehr angegeben werden
Hallo, auch wenn das ein 400 Euro Job ist,darfst du zweimal im Jahr auch bis zu 800 Euro verdienen.
Zur Steuererklärung ist das zu versteuernde Jahreseinkommen massgeblich.
Bis zu einer Grenze von glaub ich etwa 8000 Euro
fallen keine Steuern an.Ab da schon.
Natürlich kannst du die Fahrtkosten auch des 400 Euro Jobs absetzen.Wie gesagt,das zu versteuernde Jahreseinkommen ist wichtig.
die 400 Euro Beschäftigung bleibt bei der Steuererklärung völlig aussen vor. Nur die 4 Monate die Du beschäftigt warst sind ausschlaggebend, dafür hast Du ja auch die Jahresbescheinigung bekommen.
Somit kannst Du auch keine Werbungskosten für die Zeit der 400 Euro Beschäftigung geltend machen.
Hallo,
aus meiner Sicht sieht ist folgende Betrachtungsweise naheliegend:
400,00 Job unterliegt einer pauschalen Besteuerung und Abführung von Sozialabgaben. Entfernungspauschale daher nicht zulässig.
4 Monnate Teilzeit mit Anmeldung bei der Sozialversicherung, Besteuerung nach dem geltenden Steuertarif. Sogenannte „Werbungskosten“, Entfernungspauschale, sonstige berufsbedingte Aufwendugnen, Sozialabgaben können in die Einkommensteuererklärung einfließen.
Genaueste Auskunft gibt es auch bei jedem Finanzamt.
hallo Uwe,
wie Du schon vermutest hast, werden die Monate als 400€ Jobber nicht in die Steuererklärung eingetragen.
Du hast für dieses Einkommen keine Steuer abgeführt,(Lohnsteuerkarte wurde nicht abgegeben) sondern lediglich der Abeitgeber hat seine Abgaben gezahlt.
Daher kannst Du für diese Zeit auch keine Werbungskosten oder andere Pauschbeträge gelten machen.
Auch wenn es Dir nicht viel bringt, hoffe ich doch Dir weitergeholfen zu haben.
Gruß, Volker
Danke für die Antowrt. Ja das dachte ich mir ja alles. Nun ist es aber , so dass ich in Erinnerung habe, dass ich damals als ich meine Ausbildung abgeshclossen habe auch Fahrtkosten für das ganze jahr abrechnen durfte, obwohl mein Ausbildungsgehalt ja unversteuert blieb. Daher kam die Frage auf. Dort war es so, dass Jan - Jun AUsbildungsgehalt war und Juli bis Dez dann richtiges.
Hallo Uwe,
in Deiner Ausbildung warst Du in einem „normalen“ Arbeitsverhältnis, hast aber nicht soviel verdient um Deinen Lohn versteuern zu müssen.
Als Du Deine Ausbildung beendet hast, musstest Du Dein Einkommen versteuern, Du hast also entsprechend mehr verdient um unversteuert zu bleiben. Da Du in diesem Jahr kompett sozialversichert beschäftigt warst, wird Dein gesamtes Einkommen zusammengezogen und somit hast Du auch Anspruch auf Steuererstattung für das gesamte Jahr.
Anders ist es bei einem 400€ Job. Hier bist Du nicht Sozialvericherungspflichtig beschäftigt. Also auch nicht berechtigt, Rückerstattung einzufordern. Sorry aber ich kann Dir leider nichts positives vermelden.
Gruß, Kaktus
Hallo Uwe,
ich bin zwar kein Steuerberater würde dir die Frage aber wie folgt beantworten:
Vater Staat lässt dir nur was zukommen, wenn du ihm vorher auch was gegeben hast. Im Fall des 400-Euro-Jobs hast du keine Steuern bezahlt; von daher würde ich nicht davon ausgehen dass dann auch die Wegstrecke zum 400-Euro-Job steuerlich geltend gemacht werden kann. Wie es sich mit deinem zu versteuernden Jahreseinkommenen verhält ist mir unklar. Grundsätzlich wird das gesamte Einkommen zusammengezählt und am Ende daraus vom Finanzamt die Steuerlast berechnet. Wenn du für den 400-Euro-Job keine Steuerbescheinigung erhalten hast würde ich zu deinen Gunsten nur die vier Monate angeben an denen du Teilzeit gearbeitet hast. Das Finanzamt dürfte dir einen Großteil deiner Steuern zurückerstatten.
Gruß, Wilfried
entschuldigen Sie bitte die späte Antwort. Der Karneval hatte uns hier im Rheinland voll im Griff.
Hatten Sie den 400, - € Shop in der Zeit der Teilzeitarbeit und hat der AG da pauschale Abgaben an die Knappschaft (Krankenversicherung die die pauschalen Beiträge erhält) gezahlt (pauschal Lohnsteuer und Krankenversicherung)? Einen 400, - € Shop kann man nur ausüben, wenn man noch eine Hauptarbeit hat oder man macht mehrere Shops und die Summe der Arbeiten ist dann abgabepflichtig. Sie können den Verdienst aus der 400, - € Arbeit beim Finanzamt angeben und zahlen keine Abgaben, wenn die Pauschalen gezahlt worden sind. Wenn nicht ist der Verdienst im Nachhinein Steuerpflichtig. Fragen Sie da bitte Ihren AG. Wenn Sie den Shop angeben, dann können Sie auch die Werbungskosten angeben (Fahrtkosten ).