Hallo,
eine Studentin hat letztes Jahr im Sommer zwei Ferienjobs gemacht. Für einen der beiden hat sie Steuern bezahlt. Die Lohnsteuerkarte für 2008 ist nicht mehr auffindbar.
Nun die Frage: wie kann diese Studentin jetzt (die leider ein absoluter Neuling auf diesem Gebiet ist) ihre Lohnsteuererklärung machen? Ist die Lohnsteuerkarte zwingend notwendig? Und welche Anlage-Formulare müssen beachtet werden?
Vielen Dank für eventuelle Antworten!
Viele Grüße
Hallo,
hat die Studentin die Lohnsteuerkarte vielleicht gar nicht zurückbekommen, dafür aber eine Lohnsteuerbescheinigung ihres Arbeitgebers, weil dieser die Lohndaten elektronisch geliefert hat?
Wenn die Studentin
- nur Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit hatte
- die Einnahmen insgesamt nicht über ca. 8000€ betragen
- nicht z.B. auch bei einer Geldanlage Zinsabschlagsteuer einbehalten wurde
wäre das einfachste eine „Vereinfachte Steuererklärung für Arbeitnehmer“, da braucht man nicht mal den Arbeitslohn selber einzutragen.
Viele Grüße,
Markus
Hallo,
vielen Dank für die Antwort. Eine „Vereinfachte Steuererklärung für Arbeitnehmer“ würde für die Studnetin in Frage kommen.
Die Lohnsteuerkarte wurde angeblich zurückgeschickt, ist aber wie gesagt nicht mehr auffindbar Eine Lohnsteuerbescheinigung des Arbeitsgebers hat die Studentin auch bekommen. Die Daten wurden dann ja auch elektronisch dem Finanzamt übermittelt, ist es also nicht nötig, jetzt noch einen Nachweis dem Antrag beizulegen?
Schwierig ist bei diesem Fall auch, dass die Studentin zu der Zeit der Ferienjobs noch einen anderen Wohnsitz hatte, jetzt aber seit Februar in einer neuen Stadt wohnt. Was soll sie denn dann bei „Steuernummer“ angeben? Durch Telefonate hat sie herausgefunden, dass auf jeden Fall das „neue“ Finanzamt für sie zuständig ist.
Viele Grüße
Lisa-Marie
Hallo,
Was soll sie
denn dann bei „Steuernummer“ angeben? Durch Telefonate hat sie
herausgefunden, dass auf jeden Fall das „neue“ Finanzamt für
sie zuständig ist.
Falls die Studentin das 1.mal eine Steuererklärung abgibt, hat sie ja keine Steuernummer zum angeben, also nix angeben oder
die steuerliche Identifikationsnummer die nun jede Person für´s ganze Leben zugeteilt bekommen hat. Falls die Studentin die StiD-Nummer noch nicht erhalten hat, mal beim Bundeszentralamt für Steuern oder bei der zuständigen Meldebehörde nach dieser Nummer fragen.
Falls schon mals Steuererklärung abgegeben wurde, das bisherige Fin.Amt und die bisherige Steuernummer angeben.
Gruss Sid