Lohnsteuererklärung, Klasse 1

Hallo,

ich habe eine Frage zur ersten Lohnsteuererklärung.

Lohnt es sich mit der Lohnsteuerklasse 1 eine Lohnsteuererklärung zu machen? Besteht die Pflicht dazu?

Hier ein Beispiel:

  • Jahr 2011
  • Berufseinsteiger mit Jahresgehalt 42000 (Arbeitsbeginn 1.Mai 2011)
  • keine großen Kosten für Anfahrt zur Arbeit, etc.
  • Lohnsteuerklasse 1
  • Heirat im laufe des Jahres und wechsel in Lohnsteuerklasse 3 (Alleinverdiener)

Würde sich bei diesen Daten eine Lohnsteuererklärung lohnen oder müsste man mit einer Rückzahlung rechnen wenn man sie macht?

Fehlen noch Angaben??

VIELEN DANK FÜR DIE HILFE!!!

Und was war bis zum 1. Mai ?

Hallo,

Pflicht - weiß ich nicht
ob es sich lohn - weiß ich auch nicht, aber wer es weiß ist vielleicht www.elster.de
Da könnte man doch einfach mal eine Erklärung machen und sehen ob es eine Erstattung gibt.
Eine normale Erklärung ist nicht schwer zu erstellen.

Grüße
Bröselchen

Es lohnt sich auf jeden Fall das Ganze mal durchzurechnen.
Im Jahr einer Eheschließung gibt es die sogenannte besondere Veranlagung. Man kann getrennt oder zusammen veranlagt werden. Auch wenn derjenige vielleicht keine allzu hohen Kosten hatte, gibt es den Arbeitnehmer-Pauschbetrag für Kosten. Vielleicht denkt derjenige aber auch nicht an alle Kosten (viele Leute kennen sich nicht aus und vergessen ne Menge). Zudem kann durch die Zusammenveranlagung ein steuerlicher Vorteil entstehen und es kann zu einer Erstattung kommen.

Am Besten mit Elster oder WISO oder direkt beim Steuerberater einfach mal durchrechnen lassen.

Würde sich bei diesen Daten eine Lohnsteuererklärung lohnen
oder müsste man mit einer Rückzahlung rechnen wenn man sie
macht?

…gibt in jedem fall eine erstattung (keine einkünfte von 01-03 unterstellt)

je nachdem, wann der wechsel der steureklasse von 1 nach 3 erfolgt ist, liegt die erstattung grob zwischen ca. 1.200,00 (wechsel im mai) über ca. 3.000,00 (wechsel im sep.) bis ca. 3.500,00 (wechsel im dez.)

soli und kist nicht berücksichtigt

gruß inder

Studium in Regelstudienzeit

  • Jahr 2011
  • Berufseinsteiger mit Jahresgehalt 42000 (Arbeitsbeginn 1.Mai

Hallo,
lohnt auf jeden Fall. Schon allein der Arbeitsbeginn 1. Mai senkt das Jahreseinkommen um gut 1 Drittel. (Falls bis Mai kein zu versteuerndes Einkommen vorhanden war) Die Steuer wird bei der Lohnabrechnung aber pro Monat berechnet.
Beispiel: Lohnsteuer bei 3500 €/brutto/Monat = 650€/Monat = 5200€/für 8 Monate. Wenn das Einkommen aufs gesamte Jahr verteilt wird fallen nur gut 3600 € Steuern an.

Gruß vonsales