lohnsteuererklärung nach zuzug aus dem ausland

Hallo, kinderloses Ehepaar hat von 01.01.2010 bis 18.10.2011 in England gelebt und gearbeitet. Nach dem Umzug nach Deutschland hat ein Partner bis Jahresende ca. 10500€ Bruttolohn erhalten, während der andere Partner ohne Einkommen war. Lohnt sich für für das Paar eine Lohnsteuererklärung für 2010? Wird das Einkommen und die Lohnsteuer für die Zeit in England mit eingerechntet?
Danke für jede hilfreiche Antwort.

Wahrscheinlich „lohnt“ es sich nicht, es droht sogar eine Nachzahlung ans Finanzamt.

Die in GB erzielten Einkünfte in dem Kalenderjahr unterliegen in D dem Progressionsvorbehalt, einzutragen auf Seite 4 des Mantelbogens 2010.

Hallo, kinderloses Ehepaar hat von 01.01.2010 bis 18.10.2011
in England gelebt und gearbeitet.

Dieses Ehepaar ist 2010 in Deutschland nicht einkommensteuerpflichtig.

Mit freundlichen Grüßen

Ronald

Hallo, kinderloses Ehepaar hat von 01.01.2010 bis 18.10.2011
in England gelebt und gearbeitet.

Dieses Ehepaar ist 2010 in Deutschland nicht
einkommensteuerpflichtig.

Das bleibt zu bezweifeln.

Ebenso wie die Angabe, dass das Paar bis zum 18.10.2011 in GB gelebt hat.

Es ist ein Fehler unterlaufen.

Das Ehepaar ist seit dem 18.10.2010 wieder in Deutschland gemeldet.
NICHT seit 2011.
Also wurde von Januar 2010 bis Oktober 2010 Lohn in England bezogen.
Für den Rest des Jahres wurde Lohn in Deutschland bezogen.

Das Paar ist seit Oktober 2010 wieder in Deutschland angemeldet.

Muß für den englischen Lohn Steuer in Deutschland gezahlt werden?
Wenn ja, wird die in England bezahlte Lohnsteuer angerechnet?
Gilt der deutsche Steuerfreibetrag für das gesamte Jahr oder nur für die Zeit von Okt. bis Ende Dez. (anteilig oder voll)?

Danke für Ihre Hilfe.

Muß für den englischen Lohn Steuer in Deutschland gezahlt
werden?

nicht direkt, aber über den Progressionsvorbehalt, der erhöht den in D zu zahlenden Steuersatz

Wenn ja, wird die in England bezahlte Lohnsteuer angerechnet?

nein

Gilt der deutsche Steuerfreibetrag für das gesamte Jahr oder
nur für die Zeit von Okt. bis Ende Dez. (anteilig oder voll)?

für das ganze Jahr, aber die englischen Einkünfte werden dafür mit eingerechnet

Hallo,

Dieses Ehepaar ist 2010 in Deutschland nicht
einkommensteuerpflichtig.:

und warum nicht?

Wegen der über 183 Tage in England?

Wenn der Rückzug nach Deutschland auf Dauer angelegt ist, also voraussichtlich über 6 Monate dauert, dann beginnt auch am ersten Tag wieder die unbeschränkte Steuerpflicht.

Gruß
Lawrence

Hallo Lawrence,

die von Ihnen zitierte Antwort resultiert aus einem Fehler in der Fragestellung.
Es wurde davon ausgegangen, dass das Paar das gesamte Jahr 2010 in England war und erst 2011 nach Deutschland umzieht. Demnach hätte es für 2010 auch keine Lohnsteuer in Deutschland entrichten müssen.
Trotzdem danke für Ihren Beitrag.
MfG