Lohnsteuererklärung Neuling

Hallo,

eine Person setzt sich als Neuling zum ersten mal an die Lohnsteuererklärung für 2003 dran - und versucht das alles in die Reihe zu bekommen

Zu dieser Person … Steuerklasse 1 - normaler Angestellter - ledig

-nun gibt es ein paar Fragen bzw. einige Verständnisschwierigkeiten - vieleicht könnt ihr da ein wenig helfen. Aber bitte nicht mit heftigen Fachausdrücken, dennen ich dann nicht folgen kann :smile:

folgendes…

  1. Altersvorsorge Versicherung - auf der Lohnabrechnung taucht eine Abuchung auf ( 100 Euronen ) mit der Bezeichnung " Abzug Pensionskasse "
  • kann die irgendwo in Lohnsteuererk. angegeben werden? Versicherungsbeginn war 01.08.2003
  1. wie und wo muß die Unfallversicherung angegeben werden?

  2. eine komische Frage … können die Auto Inspektionskosten irgendwie angegeben werden? (die große mit Zahnriemenwechsel etc.)

  3. es gibt eine Lebensversicherung die auf den vermögenswirksamme Leistungen basiert … letzes Jahr mußte eine Bescheinigung von der Versicherung besorgt werden welche bescheinigte - wieviel Beiträge das jahr bezahlt wurden - das wurde auch gemacht … wie wird das jetzt in die Lohnsteuererklärung untergebracht?

Fahrtkosten - Zahnersatz - und z.b Arbeitsmittel hat die Person alles hinbekommen - nur diese 4 Punkte beschäftigen sie nun des längeren.

Hoffe dass ich das mit Eurer Hilfe hinbekomme

Grüße
jupiie

Hallo Juppi,

zu 1.
Benötige mehr Details, aber so wie es aussieht, handelt es sich um die sog. Riesterrente. Sollte es sich um einen Vertrag der "Riester-Rente"handeln (das müßtest Du beurteilen), dann kann diese über die Anlage AV (beim FinAmt erhältlich) sowie der dazugehörigen „Anbieterbescheinigung“ bei FinAmt eingereicht werden. Dazu muss auf dem Mantelbogen, S. 3 Zeile 73 ein X gemacht werden.

Sollte es sich jedoch um eine freiwillige Höherversicherung der Sozialversicherung handeln, muss diese im Mantelbogen der Steuererklärung auf S.3 Zeile 67 eingetragen werden.

zu 2.
Mantelbogen, S.3 Zeile 69
TIP: 50% der Unfallversicherung werden als Werbungskosten (auf der Anlage N, S. 2 Zeile 46 ff.) von allen Finanzämtern anerkannt (Urteile reichlich vorhanden).

zu 3.
keine Chance, zumindest rechtlich, da in den Pauschalen zu Fahrten Wohnung-ArbStätte enthalten. Da aber FinÄmter auch Massenarbeit leisten und nicht alles kontrollieren bzw. korrigieren, versuchs mal mit Anlage N, S. 2, Z 46 ff. / Streichen kann das FA immer noch.

zu 4.
Man bekommt von der Versicherungsgesellschaft eine Anlage VL, die der ESt-Erklärung beizufügen ist. Dort sind alle relevanten Daten bereits aufgeführt.
Ansonsten können die Beiträge im Mantelbogen, S. 3, Zeile 70 eingetragen werden.

Gruß
Michael

Hallo Michael!

Also die Pensionskasse ist keine Riesterrente. Ich hab diese auch. Mein Berater sagte mir das es eine staatliche Einrichtung ist, wonach man bei Erreichung der Rente, eine Einmalzahlung bzw. eine monatliche Rente bekommt. Wer klug ist kann damit sauviel Geld sparen. Da es staatlich ist, mindert es die Lohnnebenkosten und kann (wenn der AG es anbietet) über die VWL mtl. bezahlt werden. Unterm Strich bleibt also ein höheres netto und du bekommst später noch ne Zusatzrente.

Soweit das was ich dazu weiß, auch wenn es bei meinem AG ein Krampf war, der hat das nämlich überhaupt nicht gepeilt und noch nie was davon gehört.

VLG
Daniel

Hallo Daniel,

yes - kann ich mittlerweile auch bestätigen - Die Pensionskasse ist keine Riesterrentemußte - mußte mich heftig reinhängen - und dann dem AG alles verklickern - aber scheint eine prima Sache zu sein

Grüße
Micha