Hallo zusammen,
ich war in 2015 zunächst angestellt und danach das erste mal auch selbstständig. Als selbstständiger unterliege ich ja der Pflicht bis zum 31.05 des Folgejahres eine Lohnsteuererklärung abzugeben. Als Angestellter nicht.
Da ich meine Unterlagen aus dem Angestelltenverhältnis noch nicht zusammen habe ist meine Frage, ob es möglich ist meine Steuererklärung nur für den selbstständigen Teil jetzt abzugeben und irgendwann später im Laufe des Jahres den Teil aus der nicht-selbstständigen Arbeit?
Viele Grüße