Lohnsteuerermäßgigung

Hallo ihr Lieben,

man nehme an, jemand habe zum 01.07. eine Arbeit begonnen, die 120 km (einfache Strecke) von seinem Wohnort entfernt liegt. Es gäbe für ihn ja die Möglichkeit eine Lohnsteuerermäßigung, bzw. einen Steuerfreibetrag für das laufende Jahr zu beantragen.

Man nehme mal an, dass dieser jemand ab dem 01.10. umziehe, sodass ab dann die einfache Strecke nur noch 68 km messe. Wie genau kann dies in dem Antrag angeben werden? Oder müsste zu gegebener Zeit eine Art „Änderung“ des Steuerfreibetrags erfolgen? Wenn ja, existiert dafür auch ein Formular?
Dieser jemand verdiene Jahr Summe X Brutto, durch den Start im Juli: Müsste dieser dann den Bruttolohn des aktuellen Jahres zur Hälfte angeben oder die gesamte Summe? Im Antrag gibt es keine Möglichkeit den Beginn der Beschäftigung anzugeben.

Vielen Dank und viele Grüße
Kai

Hi!

Ermässigungsgrund sind allein die Werbungskosten. Die Angaben zu den Einnahmen könnte man entweder einfach unterlassen, oder man trägt den Wert ab Juli ein und vermerkt es entsprechend irgendwie nebendran.

Bei der Werbungskosten, also Fahrtkosten, kann man angeben soundsovieltage für Juli bis September mit soundsoviel Kilometern

und zusätzlich die Fahrtstrecke vom neuen Wohnort aus

also sonundsoviel Tage mit soundsoviel Kilometern.

Ebenfalls hier kann man nebendran oder so ergänzen " ab 01.10. neuer Wohnort in …"

Die Tage kalkuliert man hoch wie sie voraussichtlich anfallen.

Gruß

derschwede77