Guten Tag,
Herr X hat folgendes Angebot erhalten. Er soll monatlich einen Betrag überweisen zum Erhalt von Kulturgütern. Der Aufwand für den Erhalt der Kulturgüter soll ca. so hoch sein wie seine mtl. zu zahlende Lohnsteuer. Das Finanzamt trägt den Betrag als Lohnsteuerermäßgiung ein. Sein Netto-Einkommen soll sich dann um den Aufwand für die Kulturgüter erhöhen. Für Herrn X wäre das dann nur Durchlaufposten. Das ganze hat eine Laufzeit von 10 Jahren. Danach würde Herr X den gesamten Betrag zurückerhalten. Seine Lohnsteuer bekommt dann nicht der Staat sondern geht zurück auf sein eigenes Konto. So wurde es Herrn X angeboten… Die ganze Abwicklung soll kostenlos über eine Wirtschaftskanzlei laufen. Was haltet Ihr davon? Vielen Dank für eure Hilfe. lg
Nepper, Schlepper, Bauernfänger
Hallo
Das Finanzamt trägt den Betrag als Lohnsteuerermäßgiung ein.
Und warum sollte das Finanzamt dies tun?
Das ganze hat eine Laufzeit von 10 Jahren. Danach würde Herr X den gesamten Betrag zurückerhalten.
Aha, Hellseher…
Die ganze Abwicklung soll kostenlos über eine Wirtschaftskanzlei laufen.
Umsonst ist nur der Tod (und selbst der kostet das Leben)
Und warum sollte die Wirtschaftskanzlei kostenlos arbeiten?
Finger weg!
Oberfaul