Hallo,
gibt es eine Verjährungsfrist für eine Lohnsteuerrückerstattung. ?
Also angenommen, der Arbeitgeber hat den Arbeitnehmer viel zu viel
Lohnsteuer berechnet.
Danke
Birgit
Hallo,
gibt es eine Verjährungsfrist für eine Lohnsteuerrückerstattung. ?
Also angenommen, der Arbeitgeber hat den Arbeitnehmer viel zu viel
Lohnsteuer berechnet.
Danke
Birgit
Hi!
gibt es eine Verjährungsfrist für eine
Lohnsteuerrückerstattung. ?
Ja!
Also angenommen, der Arbeitgeber hat den Arbeitnehmer viel zu
viel
Lohnsteuer berechnet.
Werde doch mal konkret! Hat er StKl. VI verrechnet, weil noch keine Lohnsteuerkarte vorlag? Dann muss er nämlich nix erstatten.
Im Zweifel kann man sich das zu viel gezahlte mit dem Jahresausgleich zurückholen!
LG
Guido
Hallo Birgit,
keine Antwort, aber der Hinweis: Deine beiden Teilfragen betreffen tatsächlich zwei verschiedene Bretter, aber es ist (vgl. die Rückfrage von Guido) sinnvoll, das komplette Thema mit allen Angaben an einer Stelle abzuhandeln.
Im vorliegenden Fall: Die Frage nach der Verjährung dann zu stellen, wenn das Thema „wurde tatsächlich zu viel LSt einbehalten?“, das Du im Steuerbrett aufgeworfen hast, inhaltlich abgehandelt ist. Bisher gibt es noch keinen konkreten Hinweis auf zu viel einbehaltene LSt.
Schöne Grüße
MM