Lohnsteuerfreibetrag, wo in der

… Steuererklärung eintragen ?

Ich habe 09.2009 einen Freibetrag auf meiner LstK eingetragen bekommen. Nun war ich aber nur 26 Tage (01.-26.10.09) so beschäftigt, dass dieser Freibetrag berücksichtigt werden konnte. Im Zeitraum davor (01.01.-30.08.2009) war ich bei einem anderen AG und der Freibetrag noch nicht eingetragen !

Möchte nun meine Einkommensteuererklärung 2009 online machen und weiss nicht, wo ich den Betrag im Steuerformular einsetzen kann.

Ich gehe ja mal davon aus, dass sich ein Steuerfreibetrag von ca. 7.000,-- EUR auf die gesamte Lohnsteuerlast des Jahres 2009 auswirkt.

Über Antworten würde ich mich freuen und bedanke mich vorab.

Die Anträge im Rahmen der Einkommensteuererklärung setzen nicht die entsprechenden Anträgen die in Zusammenhang mit der Lohnsteuerkarte gemacht wurden voraus. Die Lohnsteuer ist lediglich eine Vorauszahlung auf die ohnehin zu zahlende Einkommensteuer. Du kannst vorab durch Anträge in Zusammenhang mit Deiner Lohnsteuerkarte die Lohnsteuerzahlungen mindern. Anträge, die Du bei Deiner Einkommensteuererklärung machst bleiben davon unberührt. Ich hoffe mit meinen Erläuterungen ist klar geworden, warum sich Deine Frage erst gar nicht stellt.

Oder anders ausgedrückt: Wenn Dir der Freibetrag für den Veranlagungszeitraum 2009 zusteht, dann darfst Du ihn im Rahmen Deiner Einkommensteuererklärung auch beantragen.

Hallo,
ein Freibetrag auf der Lohnsteuerkarte bewirkt, dass monatlich vom Lohn weniger Lohnsteuer einbehalten wird. Ein Freibetrag wird z.B. für Kinder, für bestimmte Werbungskosten oder für Sonderausgaben gewährt, die voraussichtlich im Laufe des Jahres anfallen. In der Steuererklärung gibt es daher kein spezielles Feld, in dem man den Freibetrag eintragen muss. Hast du z.B. einen Freibetrag für Sonderausgaben eintragen lassen, dann gibst du in der entsprechenden Zeile in der Steuererklärung deine Sonderausgaben an. Wurde der Freibetrag für Werbungskosten eingetragen, dann gibst du deine Werbungskosten in Anlage N an.
Somit kann geprüft werden, ob du tatsächlich Aufwendungen in Höhe des eingetragegen Freibetrages hattest.
Ein Freibetrag soll verhindern, dass man erst bei Abgabe der Steuererklärung eine Steuererstattung erhält, sondern sofort Monat für Monat entsprechend weniger Lohnsteuer einbhalten wird.

Ich hoffe, dir damit weitergeholfen zu haben. Wenn du noch Fragen hast, versuche ich gerne, diese zu beantworten.
LG

Hallo,

habe meine letzte Steuererklaerung (mehrere Einkunftsarten) ebenfalls mit Software- und Beraterunterstuetzung online gemacht und zu Ihrer Frage folgende Antwort durch den „Online-Steuersparberater von Steuertipps.de“ erhalten; demnach muessten Sie den Freibetrag in der Steuererklaerung gar nicht angeben:

=====Zitatanfang====

Ein auf der Lohnsteuerkarte eingetragener Freibetrag ist immer nur vorläufig, denn oft steht erst nach Ablauf des Jahres fest, ob eine Steuerermäßigung in dieser Höhe überhaupt gerechtfertigt war. So kann sich ein Freibetrag zum Beispiel für Verluste aus selbstständiger Nebentätigkeit im Nachhinein als überhöht herausstellen, weil ein höherer Gewinn erzielt wurde als bei Eintragung angenommen. Obwohl dann zu wenig Lohnsteuer einbehalten wird, sind Sie in einem solchen Fall nicht verpflichtet, während des Jahres vom Finanzamt den Freibetrag herabsetzen zu lassen

Um eine spätere Überprüfung des Freibetrages durch das Finanzamt kommen Sie aber nicht herum. Denn ein Lohnsteuerfreibetrag verpflichtet Sie - ausgenommen bei Eintragung eines Behinderten-Pauschbetrages oder einer (höheren) Zahl der Kinderfreibeträge - immer zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung (§ 46 Abs. 2 Nr. 4 EStG)! In der Steuererklärung geben Sie nicht den Freibetrag selbst an, sondern die tatsächlich entstandenen Aufwendungen (z.B. Verlust aus Vermietung und Verpachtung). Da Sie auch die während des Jahres abgezogene niedrigere Lohnsteuer von Ihrer Lohnsteuerbescheinigung in die Anlage N übertragen, kann vom Finanzamt überprüft werden, ob der Freibetrag zu hoch oder zu niedrig war. Im ersten Fall kommt es zu einer Steuernachzahlung, im zweiten Fall zu einer Steuererstattung.

======Zitatende====

Hoffe, konnte Ihnen hiermit weiterhelfen.

Mfg
K. Abul-Fadl

Hey, den Freibetrag kannst du nicht in der Steuererklärung eintrage! Er resultiert wahrscheinlich aus Werbungskosten oder außergewöhnlichen Belastungen.
Du musst in der Steuererklärung sämtliche Angaben erneut ausfüllen - so wie bei der Beantragung des Freibetrages, dann wird er bei der Jahreserklärung berücksichtigt.
Gruß Daggi

Antwort schon vor längerer Zeit über Home-Addy gesendet, was aber hier in der Statistik nicht erfaßt wurde

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