Hallo zusammen,
um mich nicht mit meiner Steuererklärung herumschlagen zu müssen, bin ich schon vor langer Zeit einem Lohnsteuerhilfeverein beigetreten. Dort erledigt das ein Sachbearbeiter einmal im Jahr für mich 
Soweit ich mich erinnere, wurde mir damals bei der Anmeldung mitgeteilt, dass der Lohnsteuerhilfeverein nur dann für mich tätig werden darf, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt (bzw. eben nicht erfüllt) sind. Andernfalls müsste man sich stattdessen an einen „richtigen“ Steuerberater wenden, der dann aber preislich entsprechend zulangt.
So glaube ich mich zu erinnern, dass mir gesagt wurde, dass ich mehr oder weniger keine Mieteinnahmen haben dürfte.
Jetzt folgende Annahme:
Was wäre denn, wann man als Mitglied/Kunde eines Lohnsteuerhilfevereins einen Mitbewohner in die selbst gemietete Wohnung einziehen ließe und mit diesem einen Untermietvertrag abschließe?
Man bliebe dabei auch selbst in der Wohnung und gründet im weitesten Sinne eine WG.
Wäre hier schon eine Bedingung erfüllt, die es einem Lohnsteuerhilfeverein nicht mehr gestattet, mich bei der Steuererklärung zu unterstützen?
Ich freue mich auf alle Hinweise! 
Viele Grüße
Tomm
P.S. Ich hoffe, dass die Anfrage tatsächlich besser in „Allgemeine Rechtsfragen“ passt als in „Mietrecht“.