Lohnsteuerhilfering für Rentner, macht das Sinn?

Hallo Zusammen,

mein Dad ist im Lohsteuerhilfering. Er zahlt so knapp 100€ dafür im jahr.
Er hat zu eine Bruttorente von ca. 21.000€

Bei der Einkommenssteuererklärung hat er bislang noch nichts zurück bekommen. Steuern zahlen musste er bislang auch noch keine.

Ist das bei der Summe normal?

Hi!

Hier steht etwas von 87,-€ Jahresbeitrag, aber ich weiß auch nicht, ob das der Verein ist, den Du meinst.

Aber um auf Deine Frage in der Überschrift zu antworten, die da lautet: „Macht das Sinn?“ …

Ich denke nein, das ergibt keinen Sinn.

Ich weiß nicht, wann Dein Dad Rentner wurde, abhängig davon könnte man sich einen Überblick verschaffen, was von den 21.000,-€ überhaupt (grundsätzlich) steuerpflichtig ist (je nach individuellen Gegebenheiten kann sich diese Summe noch reduzieren).

Deshalb kann man pauschal nicht sagen, ob das „normal“ ist.
Es ist zumindest nicht ungewöhnlich.

Die Mitarbeiter beim Finanzamt geben aber Auskunft, wenn man dort nachfragt, ob eine Steuererklärung überhaupt notwendig ist und unter Umständen wird man auch schon mal nach Hause geschickt mit dem Hinweis: „Melden Sie sich erst wieder, wenn eine wesentliche Veränderung eintritt!“
Eigentlich sollte diese Auskunft aber der Verein geben …

VG
Guido

Wenn man keine Steuern zahlt, kann man auch keine zurückbekommen.
Insofern ist das normal :wink:

Meine Schwiegermutter hat eine Rente von etwas mehr als 22000 Euro und musste 2016 ca. 170 Euro Steuern nachzahlen.
Die Einkommenssteuer auf die Rente ist abhängig davon, wann man in Rente gegangen ist und wie hoch die Rente zu diesem Zeitpunkt war und was man noch an zusätzlichen Dingen absetzen kann (Gesundheitskosten, haushaltsnahe Dienstleistungen u.ä.)

Beatrix

Das ist eine gute Idee ich rufe mal beim Finanzamt an.

Servus,

wenn regelmäßg eine ESt von Null festgesetzt wird - es fehlen viele Angaben, um das genau beurteilen zu können, aber es ist bei der beschriebenen Rente nicht unplausibel - kann hier wahrscheinlich mit Erfolg eine Freistellungsbescheinigung beantragt werden. Dann ist die Sache mit der Einkommensteuer erledigt - zumindest solange, bis sich wesentliche Bedingungen ändern.

Schöne Grüße

MM