Hallo liebe Experten,
leider geben es die Gesetze auf den ersten Blick nicht her - aber ist es dennoch vorstellbar, daß eine Beratungsstelle eines Lohnsteuerhilfevereines in der Rechtsform einer GmbH oder anderen juristischen Person geführt wird?
Für die Steuerberatungsgesellschaft ist dies zwar explizit geregelt und für die Person eines Beratungsstellenleiters auch, aber wenn der Beratungsstellenleiter mit ‚seiner‘ GmbH analoge Voraussetzungen zur StBGes schafft, müßte man den o. g. Gedanken doch umsetzen können.
Ja, ich weiß, aus den Gesetzen ist es auf den ersten Blick nicht entnehmbar. Aber vielleicht hat jemand eine konstruktive Meinung dazu?
Mit freundlichen Grüßen
Ronald