Lohnsteuerhilfeverein

Liebe Wissenden,

was muss man anstellen, damit man aus einem Lohnsteuerhilfeverein geschmissen wird? Ich schätze mal, die Rechnung nicht zahlen, oder?

Ein Steuerberater darf meines Wissens nach die Steuerbelege nicht zurückbehalten bei Nichtzahlung (Pfandrecht), darf das der Lohnsteuerhilfeverein?

Verschickt der Lohnsteuerhilfeverein Eurer Erfahrungen nach seine Erinnerungen per Einschreiben?

Vielen Dank vorab für Eure Erfahrungen oder Erkenntnisse!

VG
Mela

Hallo,

man könnte doch auch einfach kündigen?
Ich weiß ja nicht, in welchem du bist, aber bei einem sehr großen ist die Kündigungsfrist für das jeweils nächste Jahr Ende September.

Verschickt der Lohnsteuerhilfeverein Eurer Erfahrungen nach seine Erinnerungen per Einschreiben?:

Auch hier kann ich nur Erfahrungen mit einem Verein weiter geben: der verschickt die Mahnungen nicht per Einschreiben, sondern mit Normal-Post.

Ein Steuerberater darf meines Wissens nach die Steuerbelege nicht zurückbehalten bei Nichtzahlung (Pfandrecht), darf das der Lohnsteuerhilfeverein?:

Mal eine völlig persönliche Meinung: soweit ich weiß, gibt es unterschiedliche Vorgehensweisen in den jeweiligen Beratungsstellen. Es könnte durchaus sein, dass es Beratungsstellen gibt, die einfach versuchen, Belege, die sie eigentlich abgeben müssten, einzubehalten. Es gibt Beratungsstellen, die die EST-Erklärung erst dann abschicken, wenn der Mitgliedsbeitrag eingegangen ist - die Belege müssen aber nach Aufforderung zurück gegeben werden.

Hier können dir aber die Experten Auskunft geben, welche Belege das im Einzelnen sind (ich bin mir nicht ganz sicher, meine aber: Arbeitsergebnisse darf ein Steuerberater einbehalten, Belege gehören dem Mandanten).

Viel Erfolg wünscht
Shannon

Hallo,

also ein Steuerberater darf Belege bei nicht Bezahlung der Rechnung einbehalten, sofern der dadurch die steuerlichen Pflichten des Mandanten nicht gefährdet.
Also wenn ein Mandant seine Rechnung nicht bezahlt und der Steuerberater hat z.B. ein paar Buchhaltungsbelege für den Folgemonat vorliegen, die er nicht bearbeiten möchte (wegen nicht Bezahlung) muss er die Belege zurückgeben, da der Mandant sonst mit seinen steuerlichen Pflichten in Verzug geraten würde (Abgabe der monatlichen Umsatzsteuer-Voranmeldung). Die Belege vom Vormont darf der Berater allerdings bis auf weiteres behalten, da diese ja bearbeitet wurden.

Sonnige Grüße Soni

Hallo Shannon,

es geht nicht um mich, sondern um eine abstruse Geschichte, die ich gehört habe und irgendwie nicht verstehe.

man könnte doch auch einfach kündigen?
Ich weiß ja nicht, in welchem du bist, aber bei einem sehr
großen ist die Kündigungsfrist für das jeweils nächste Jahr
Ende September.

Angeblich hat man die besagte Person aus dem Lohnsteuerhilfeverein rausgeworfen. Ich tippe hier auf Nichtzahlung der Rechnung, er weiss es aber angeblich nicht.

Ich hab ihm geraten, die Belege zurückzufordern. Ob die das machen, falls er seine Rechnung nicht gezahlt hat, das werden wir dann merken.

Helden gibts…

Danke und viele Grüße
Mela

Hallo Mela,

hm, also ich kenne das so nicht, muss ich sagen. Aber wie schon gesagt: es kann ja auch überall anders gehandelt werden.

Ich kenne es so: selbst wenn jemand permanent oder hartnäckig den Mitgliedsbeitrag nicht zahlt, heißt das noch nicht, dass er nicht weiter die EST-Erklärung über den Verein machen kann. Meist ist es so, dass bei diesen Fällen halt der nächste Mitgliedsbeitrag im voraus fällig wird und man die Rückstände zunächst ausgleicht. Selbst wenn eine Mitgliedschaft nicht mehr bestehen sollte, kann sie jederzeit „reaktiviert“ werden und wird das oft auch. Einen richtigen Rauswurf mit langwierigen Folgen (also á la: Sie dürfen nie wieder hier mitspielen :wink: ) kenne ich zumindest so nicht.

Irgendwie fehlt hier im Artikelbaum eine Antwort, wenn ich mich richtig erinnere: der Verein darf nämlich - meiner Meinung nach - die Belege nicht einbehalten, sondern nur die „Arbeitsergebnisse“. Die Belege selbst müssen zurück geschickt werden, wenn der Steuerpflichtige sie anfordert. Also ich persönlich würde darauf auch bestehen.

Gruß nochmal,
Shannon