Hallo,
man könnte doch auch einfach kündigen?
Ich weiß ja nicht, in welchem du bist, aber bei einem sehr großen ist die Kündigungsfrist für das jeweils nächste Jahr Ende September.
Verschickt der Lohnsteuerhilfeverein Eurer Erfahrungen nach seine Erinnerungen per Einschreiben?:
Auch hier kann ich nur Erfahrungen mit einem Verein weiter geben: der verschickt die Mahnungen nicht per Einschreiben, sondern mit Normal-Post.
Ein Steuerberater darf meines Wissens nach die Steuerbelege nicht zurückbehalten bei Nichtzahlung (Pfandrecht), darf das der Lohnsteuerhilfeverein?:
Mal eine völlig persönliche Meinung: soweit ich weiß, gibt es unterschiedliche Vorgehensweisen in den jeweiligen Beratungsstellen. Es könnte durchaus sein, dass es Beratungsstellen gibt, die einfach versuchen, Belege, die sie eigentlich abgeben müssten, einzubehalten. Es gibt Beratungsstellen, die die EST-Erklärung erst dann abschicken, wenn der Mitgliedsbeitrag eingegangen ist - die Belege müssen aber nach Aufforderung zurück gegeben werden.
Hier können dir aber die Experten Auskunft geben, welche Belege das im Einzelnen sind (ich bin mir nicht ganz sicher, meine aber: Arbeitsergebnisse darf ein Steuerberater einbehalten, Belege gehören dem Mandanten).
Viel Erfolg wünscht
Shannon