Lohnsteuerhilfeverein - Kosten - in welcher Höhe steuerlich geltend machen?

Es geistern die verschiedensten Meinungen im Netz umher, was die Frage betrifft, ob und in welcher Höhe der jährliche Mitgliedsbeiträg für den Lohnsteuerhilfeverein betrifft, die jemand als Arbeitnehmer in der privaten Steuererklärung geltend machen kann. So soll es seit 2006 nur noch möglich sein, die Kosten in Höhe von maximal 100 € als Steuerberatungskosten geltend machen zu können. Ist der Jahresbeitrag tatsächlich höher als 100 €, soll das dann eigenes Portmonnaie sein. Was stimmt?

Erschöpfende Erläuterung:

So ähnlich.

8Bei Beiträgen an Lohnsteuerhilfevereine, Aufwendungen für steuerliche Fachliteratur und Software wird es nicht beanstandet, wenn diese Aufwendungen i. H. v. 50 Prozent den Betriebsausgaben oder Werbungskosten zugeordnet werden. Dessen ungeachtet ist aus Vereinfachungsgründen der Zuordnung des Steuerpflichtigen bei Aufwendungen für gemischte Steuerberatungskosten bis zu einem Betrag von 100 Euro im Veranlagungszeitraum zu folgen.

Hier der Text des BmF im Original

http://datenbank.nwb.de/Dokument/Anzeigen/283125/

Data

Arschkarte gezogen!