Lohnsteuerhilfeverein (lang)

Hallo,

ivielleich will sich das jemand antun:

Frau X. ist bei einer Mitarbeiterin eines Steuervereins.  

Dort lässt sie ihre Steuererklärung 2010 und 2011 machen . Bezahlt hierfür ohne Quittung zu erhalten.

Erst im Februar 2012 macht die Mitarbeiterin ab 01.01.2012  mit Frau X. einen Mitgliedsvertrag mit dem Steuerverein für den sie arbeitet. Es wird wieder ohne Quittung direkt an die Mitarbeiterin des Vereins bezahlt.

Ausgehend davon, dass Frau X.  schon früher als 2012 bei dem Steuerverein Mitglied war (was der Fehler von Frau X ist ) hat sie dort angefragt und gesagt, dass  es ja nicht sein kann, dass sie doppelt bezahlt - an den Verein und an die Mitarbeiterin. Der Chef des Steuervereins bestätigt das.
Am nächsten Tag hat Frau X. einen Termin zur Steuererklärung 2012. Der Chef des Steuervereins meint, dass Frau X. ihm eine Mail schreiben soll falls die Mitarbeiterin wieder Geld nimmt.  Die Mitarbeiterin nimmt wieder Geld ohne Quittung. Frau X. traut sich nicht mehr dem chef des Steuervereins eine Mail zu schreiben. Der Chef des Steuervereins vergisst die Sache natürlich nicht und zitiert seine Mitarbeiterin zu sich.

Daraufhin meldet sich die Mitarbeiterin des Steuervereins bei Frau X und  meint sie hätte einen Anruf von ihrem Chef bekommen, dass sie sich beschwert habe.

Soll Frau X das jetzt richtigstellen dem chef der Mitarbeiterin gegenüber? Also das die Mitgliedschaft erst ab 2012 besteht und  „nur“ 2012 nebenbei noch kassiert wurde  anstatt wie fälschlicherweise gedacht auch in den Jahren davor . Aber ohne Quittung kann doch auch nicht richtig sein .

Die Mitarbeiterin bietet an das Geld das sie für 2012 also während der Mitgliedschaft im Steuerverein zurückzuzahlen.

Was ratet ihr Frau X. ?

Gruss. M.

Servus,

sowohl die Arbeit „ohne Rechnung“ für 2010 und 2011 als auch das doppelte Abkassieren für 2012 sind ganz dicke Hunde, nicht nur im Innenverhältnis Mitarbeiterin vs. Verein.

Es geht da nicht um „Kavaliersdelikte“, und die Rückzahlung des für 2012 schwarz kassierten Betrages macht sie nicht besser - übrigens auch strafrechtlich nicht: Die berühmte „tätige Reue“ hat keinen Wert, wenn sie unter den geschilderten Umständen stattfindet.

Jetzt kneifen, wo die Sache einmal hochgekocht und damit auf dem richtigen Weg ist, gilt nicht.

Schöne Grüße

Dä Blumepeder

da kann es nur eine Antwort geben:  Dem Chef die Wahrheit sagen. Was die Mitarbeiterin gemacht hat, könnte auch Betrug sein.

Servus,

strafrechtlich kann da noch eine ganze Latte dranhängen - das muss die Betroffene und ggf. Zeugin aber nicht würdigen.

Schöne Grüße

Dä Blumepeder