Lohnsteuerhilfeverein und Versicherungsvermittler?

Hallo zusammen,

besteht die möglichkeit einen Lohnsteuerhilfeverein zu gründen, obwohl man nebenberuflich auch versicherungen vermittelt?

Hallo zusammen,

besteht die möglichkeit einen Lohnsteuerhilfeverein zu
gründen,

hat man denn die erforderlichen Fachkenntnisse?

obwohl man nebenberuflich auch versicherungen
vermittelt?

und dafür liegt eine Registrierung bei der IHK vor
und eine Gewerbeanmeldung
und zusätzlich eine Vermögensschadenshaftpflichtversicherung?

Gruß Merger

HIer sehe ich einen Gewissenskonflikt. Ich würde davon Abstand nehmen. Naigtsirhe

HIer sehe ich einen Gewissenskonflikt.

welchen denn? Gibt es eine Versicherung gegen Lohnsteuerverpflichtungen?

Servus,

wohl eher einen Interessenkonflikt: Es werden Unmengen von privaten Rentenversicherungen, Lebensversicherungen, Pensionskassen usw. mit mehr oder weniger rätselhaften „Steueroptimierungs“-Argumenten verkauft; die Masche, in das Paket noch eine Schrottimmobilie - möglichst noch 7i - und eine Risikolebensversicherung hineinzupacken, ist glücklicherweise ein bissle außer Mode gekommen. Wer diese inzwischen schon einigermaßen ausgeleierte Tour fahren möchte, kann nicht gleichzeitig ordentlich Lohnsteuerhilfe betreiben und umgekehrt. Andererseits wird ein Versicherungsverkäufer mit Recht darauf hoffen, von der Kundschaft eines Lohnsteuerhilfevereines als halbwegs beschlagen im Zusammenhang § 10 EStG angesehen zu werden und damit etwas weniger windig zu wirken als z.B. „Pro Concept“, bei denen bereits die billige Telefonakquise ahnen lässt, wo der Hase langläuft.

Die Frage, ob es überhaupt erlaubt ist, die beiden Dienstleistungen in Personalunion anzubieten, ist also durchaus berechtigt. Ich hab mich nicht im Detail darum gekümmert, weil ich die Lohnsteuerhilfe-Branche weder kenne noch liebe, aber ich fände es überhaupt nicht überraschend, wenn es für Lohnsteuerhilfevereine Regelungen gäbe, die analog zum Standesrecht der steuerberatenden Berufe gestrickt wären.

Schöne Grüße

Dä Blumepeder

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Danke, das klingt logisch. (owt)
nix

Servus,

weder Beratungsstellenleiter noch Mitarbeiter eines LSt-Hilfevereins dürfen in Verbindung mit der Hilfeleistung in Steuersachen einer anderen wirtschaftlichen Tätigkeit nachgehen - § 26 Abs 2 und 3 StBerG.

Eine Verbindung ist u.a. gegeben, wenn Kontakte, die im Rahmen der Tätigkeit des LSt-Hilfevereines bestehen, zur Akquise für die Vermittlung von Versicherungen genutzt werden, oder wenn Versicherungen mit Hinweis auf mögliche oder vorgebliche Auswirkungen auf die ESt angeboten und vermittelt werden.

Weil diese Verbindung auf der Hand liegt, dürfte das im vorgetragenen Fall faktisch darauf hinauslaufen, dass ein Beratungsstellenleiter oder ein Mitarbeiter eines LSt-Hilfevereins, der auch Versicherungen vermittelt, im Zweifelsfall belegen muss, dass er diesen beiden Tätigkeiten vollständig persönlich, sachlich und wirtschaftlich getrennt nachgeht.

Die bloße Nutzung von Kenntnissen, die er im Rahmen einer Tätigkeit für einen LSt-Hilfeverein erwirbt, für die Vermittlung von Versicherungen dürfte unschädlich sein, solange er im Rahmen der Vermittlung von Versicherungen keine Hilfeleistung in Steuersachen betreibt, d.h. alle Hinweise auf mögliche steuerliche Auswirkungen einer Versicherung unterlässt.

Schöne Grüße

Dä Blumepeder