Lohnsteuerjahresausgleich

hallo,

ich habe im oktober 2010 geheiratet. muss ich nun meinen verdienst bis september 2010 auf lsk 1 eintragen und für oktober bis dezember auf 3? oder gemerell alle einkünfte über 3 abrechnen?
im januar kam zuvor boch unser sohn zur welt. meine jetztige frau hatte also das komplette jahr elternzeit.
anscheinend kann ich unterhaltskosten in höhe von 667 euro pro monat für meine frau geltend machen?

das sind so die hauptfragen aber falls sonst noch jemand tipps hat…

ich besitze wiso steuer 2011…
danke

das bürgeramt aus deiner stadt kann dir da bestens weiterhelfen

Hallo,

ist zwar eine Steuerfrage, ich bin für Unterhalt bei getrenntlebenden Kindern und Eltern und Elternunterhhalt „wissend“, aber nur soviel:

Man bekommt automatisch die Steuer für das gesamte Heiratsjahr beim Lohnsteuerjahresausgleich bzw. bei der Einkommenssteuererklärung in der besseren Steuerklasse ausgerechnet.

Im Klartext: Du bekommst die Steuererstattung nach Steuerklasse VIER von Januar bis Oktober und natürlich bis einschließlich Dezember vom Finanzamt.

Das Finanzamt rechnet beim Jahresausgleich immer auf 4/4, auch wenn die Ehepartner auf der Lohnsteuerkarte 3/5 haben. Die 3/5 bewirkt nur, dass in vielen Fällen, monatlich weniger Steuer bezahlt und am Jahresende dann entweder mehr oder weniger Steuererstattung ausbezahlt wird, wenn auf 4/4 umgerechnet wird.

Was es mit Unterhalt bezüglich einer aktuellen Ehefrau, mit der man zusammenlebt zu tun hat, entzieht sich allerdings meinem Verständnis.

Unterhalt wird fällig, wenn man getrennt lebt. Und wo soll der Unterhalt geltend gemacht werden? Beim Finanzamt? Die machen das bei der Umrechnung auf 4/4 automatisch, vor allen Dingen wenn man vorher die teure Steuerklasse eins hatte. Somit sind automatisch die Kosten für die Ehefrau steuerlich bei der 4/4 berücksichtigt.

Gruß

2010 wird komplett als verheiratet abgerechnet. Hat Ihre Frau alleine gewohnt in dem Jahr. Ich glaube kaum das Sie sonst Unterhalt für Ihre Frau absetzen können. Sie werden ja schon als verheiratet versteuert und als besondere Belastung bitte nicht:smile:)!

Schönen Abend noch
Agnes

hallihallo

in dieser sache kann ich dir leider keine auskunft geben. aber ich hoffe für dich das noch andere ein paar nützliche tipps für dich haben.

gruß yvi

hallo,
mit lohnsteuersachen kenne ich mich nicht aus.

lisa

Unterhalt kannst du bei der Steuer absetzten.Die Steuerklasse hättest du eigentlich schon ändern müssen.
Die 3 das ganze Jahr geht nicht durch.

Ruf beim Finanzamt an. Die geben dir Auskunft. Die wollen sich auch das Kuddelmuddel sparen.

Unterhaltskosten müsstest du geltend machen können.

Andi

Ist ja toll! Was willst du mit WISO, wenn du die Grundlagen der Besteuerung nicht kennst.

Du bist besser aufgehoben bei einem Lohnsteuer-Hilfeverein, der dir gegen eine relativ geringe Gebühr den Lohnsteuerjahresausgleich bzw. die Steuererklärung abnimmt.

Bei dir treffen gleich mehrere Sachverhalte zusammen, die den Gang zu einem Steuerfachmann unumgänglich machen.

Die Änderung der Lohnsteuerklasse bzw. die Eintragung des Kinderfreibetrages haben Gültigkeit für das Steuerjahr, in dem das Kind geboren wurde. Die Lohnsteuer wird zwar monatlich von deinem Lohneinkommen abgezogen, es handelt sich jedoch um eine Jahressteuer, so dass durch den LStJahresausgleich die Gesamtsteuerlast auf das ganze Steuerjahr verteilt wird.

Für junge Eltern gibt es sehr viele nützliche Webseiten und Broschüren, auch geben viele Beratungsstellen einen „Wegweiser“ heraus, der alle finanziellen und steuerlichen Aspekte beleuchtet.

Kleine Tipps in einem Forum zu finden, halte ich nicht für sinnvoll. Du solltest dich ausführlich beraten lassen, damit keine Nachteile durch Fehler bei der Beantragung von Zuschüssen etc. eintreten.

Viel Glück!

Steve-HH

Hallo
da kann ich leider nicht helfen!!!
Kenn ich mich nicht aus !!
LG Sandy

hallo,

wir können nur sagen, Lohnsteuerhilfe,Finger weg!Wir wurden angeschrieben, unsere Adresse wurde wohl gekauft…da „Neurentner“. Wir sind darauf reingefallen. Haben den Beitritt unterschrieben, ein Widerruf ist unmöglich! Vorsicht! Die Beratungstelle wollte die Erklärung so machen, wie sie es für richtig hielt, anders also, als wir es seit 15 Jahren zur Zufriedenheit des Finanzamtes selbst erledigt haben. Fakt: Wir mussten 250,00 Euro bezahlen, machten die Steuererklärung mit WISO Sparbuch selbst,ein Rücktrittsrecht wird nicht iengeräumt. Im Gegenteil, in der Satzung/Beitragsordnung steht, eine Mahnung erfolgt nach dem 30.6., uns droht man schon nach 14 Tagen der Beitrittserklärung mit Mahnung,letzte Mahnung, Mahngebühr nur über eine e-mail…NIE WIEDER LOHNSTEUERHILFVEREIN! Das ist Abzocke pur.250,00 Euro nur für die unterschriebene Beitrittserklärung und Unterlagen ansehen und Forderung schreiben…
Gruß niceylady

Hallo,

Sorry, das ich mich jetzt erst melde, aber ich war in der Reha.

Sie bekommen von Ihrem Arbeitgeber nur eine Jaheresabrechnug für 2010.

Dies beinhaltet alle Daten, hierbei ist steuerlich eine gemeinsame Veranlagung zu machen.

Im WISO steht aber alles auf der Info- oder Hilfeseite.

Mfg

Angela06

sorry das weiß ich leider nicht