Hallo,
ist zwar eine Steuerfrage, ich bin für Unterhalt bei getrenntlebenden Kindern und Eltern und Elternunterhhalt „wissend“, aber nur soviel:
Man bekommt automatisch die Steuer für das gesamte Heiratsjahr beim Lohnsteuerjahresausgleich bzw. bei der Einkommenssteuererklärung in der besseren Steuerklasse ausgerechnet.
Im Klartext: Du bekommst die Steuererstattung nach Steuerklasse VIER von Januar bis Oktober und natürlich bis einschließlich Dezember vom Finanzamt.
Das Finanzamt rechnet beim Jahresausgleich immer auf 4/4, auch wenn die Ehepartner auf der Lohnsteuerkarte 3/5 haben. Die 3/5 bewirkt nur, dass in vielen Fällen, monatlich weniger Steuer bezahlt und am Jahresende dann entweder mehr oder weniger Steuererstattung ausbezahlt wird, wenn auf 4/4 umgerechnet wird.
Was es mit Unterhalt bezüglich einer aktuellen Ehefrau, mit der man zusammenlebt zu tun hat, entzieht sich allerdings meinem Verständnis.
Unterhalt wird fällig, wenn man getrennt lebt. Und wo soll der Unterhalt geltend gemacht werden? Beim Finanzamt? Die machen das bei der Umrechnung auf 4/4 automatisch, vor allen Dingen wenn man vorher die teure Steuerklasse eins hatte. Somit sind automatisch die Kosten für die Ehefrau steuerlich bei der 4/4 berücksichtigt.
Gruß