Liebe Experten,
es gibt ja verschiedene Ausnahmen, die den Lohnsteuerjahresausgleich bei Mitarbeitern ausschließen.
Eine Mitarbeiterin war vom 01.01. bis 31.03. als Azubi in der Fa. tätig und ab 01.04. als Angestellte.
Darf hier der LStJA durchgeführt werden? Es entstünde eine Berichtigung um 129,-- € !!!
Vielen Dank für Ihre Hilfe!
Nicole
Hallo Nicole,
Eine Mitarbeiterin war vom 01.01. bis 31.03. als Azubi in der
Fa. tätig und ab 01.04. als Angestellte.
Darf hier der LStJA durchgeführt werden? Es entstünde eine
Berichtigung um 129,-- € !!!
Ja, wenn nicht
- für einen Teil des Jahres LSt-Karte mit Klasse III, IV, V, VI vorgelegen hat oder nach Klasse VI zu besteuern war.
- auf der Lohnsteuerkarte ein Hinzurechnungsbetrag eingetragen war
- Kurzarbeitergeld, Schlechtwettergeld, Zuschuss zum Mutterschaftsgeld (einige andere Leistungen aus dem Katalog lasse ich hier weg) bezogen wurden
- wenigstens ein Unterbrechungs-„U“ im Lohnkonto einzutragen war
- besondere LSt-Tabelle anzuwenden war
- ausländische Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit vorlagen
darf der Arbeitgeber-LoJa im vorliegenden Fall durchgeführt werden.
Schöne Grüße
MM