Lohnsteuerjahresausgleich

Moin Moin!

Folgende Frage(n):

Gibt es das noch, den Lohnsteuerjahresausgleich?

Auch fuer Rentner, die nur ihre Berlin-Rente erhalten und eine kleine Betriebsrente?

Gesetzt den Fall, dass der Rentner (nach Abzug Grundfreibetrag mit Ehefrau) - Steuerklasse 3 also…

von Rentenversicherung und Betriebsrentenkasse mehr abgezogen bekommt, als es eigentlich sein koennte… also  mehr als der Eingangssatz, der zu versteuern ist? Wobei
gleich die Frage mitgestellt ist, ab wann Renten, Betriebsrenten zu versteuern sind - also nach Abzug des Grundfreibetrages?

Machen wir ein einfaches Bsp.:
Rente 1350 Euro brutto
Betriebsrente 650 brutto…

sonsige Einkuenfte 0 !

Lohnt sich es - auch wenn keine Einkommenssteuererklaerung erforderlich ist -
die Schwerbehinderung von 80 Prozent steuerlich geltend zu machen?

Vielen Dank!

Mike

Hallo,

also ein Lohnsteuerjahresausgleich ist natürlich nicht nötig, da man als Rentner keinen Lohn bezieht…

Allerdings ist man durchaus Einkommenssteuerpflichtig.

Dazu hier mehr:

http://www.steuertipps.de/altersvorsorge-rente/rentn…

Wenn keine Einkommenssteuererklärung nötig ist, dann lohnt sich auch sonst nichts, denn dann zahlst Du ja keine Steuern…und was sollte man dann da ausgleichen?

Eine Schwerbehinderung ist steuerlich meines Wissens nicht per se relevant, das muss schon einen Mehraufwand bedeuten, aber das ist ja eine andere Frage.

Gruß

Ruhestandsbezüge und Lohnsteuer
Servus,

das Stichwort „Betriebsrentenkasse“ hast Du aber schon gelesen, odrr?

Schöne Grüße

MM

ESt-Veranlagung mit Rente und Betriebsrente
Hallo Mike,

Gibt es das noch, den Lohnsteuerjahresausgleich?

Jein: Dieser Begriff wird seit ungefähr zwanzig Jahren nur noch für den Ausgleich des Lohnsteuereinbehalts verwendet, den der Arbeitgeber in bestimmten Fällen in der letzten Abrechnungsperiode des Jahres vornehmen kann.

Die freiwillige Veranlagung zur Einkommensteuer für Arbeitnehmer mit Lohnsteuereinbehalt heißt „Antragsveranlagung“.

Auch fuer Rentner, die nur ihre Berlin-Rente erhalten und eine kleine Betriebsrente?

Die sind grundsätzlich zur Abgabe einer ESt-Erklärung verpflichtet, weil nur auf die Betriebsrente Lohnsteuer einbehalten wird. Es wird aber davon abgesehen, wenn das zu versteuernde Einkommen auf Dauer niedriger ist als der Grundfreibetrag. Das ist bei Leuten, die jetzt bereits in Rente sind, häufig der Fall, weil sich der steuerpflichtige Anteil der Rente danach richtet, in welchem Jahr das erste Mal Rente bezogen wurde - bei Leuten, die erst jetzt und künftig in Rente gehen, wird der steuerpflichtige Anteil nach und nach höher. Am Rande: Das, was von der Altersrente (wie auch „Mütterrente“, „Berlinrente“, Witwenrente usw.) bei Auszahlung abgezogen und einbehalten wird, ist keine Lohnsteuer, sondern Beitrag zur Kranken- und Pflegeversicherung. An dem ändert sich hinterher nichts mehr. Bloß bei Betriebsrenten, die wie Gehalt abgerechnet werden, kann es sein, dass Lohnsteuer einbehalten worden ist - das sieht man an der Lohnsteuerbescheinigung, die jährlich irgendwann ab Januar für das Vorjahr verschickt wird.

Gesetzt den Fall, dass der Rentner (nach Abzug Grundfreibetrag mit Ehefrau) - Steuerklasse 3 also…

Die Lohnsteuerklasse ist für die Festsetzung von Einkommensteuer ohne Bedeutung.

von Rentenversicherung und Betriebsrentenkasse mehr abgezogen bekommt, als es eigentlich sein koennte…

Da kommt es jetzt drauf an, was das „mehr“ genau ist. Bei den Beträgen, die von der Rentenversicherung abgezogen werden, geht es nicht um Einkommensteuer. Hier könnte es allenfalls sein, dass der Rentner irrtümlich doppelt krankenversichert ist: Gesetzlich über die Rentenversicherung und obendrauf nochmal als Selbstzahler - ist aber ganz unwahrscheinlich.

Wenn bei der Betriebsrente Lohnsteuer einbehalten worden ist, steht auf der Lohnsteuerbescheinigung, nach welcher Lohnsteuerklasse der Einbehalt berechnet worden ist. Das kann (auch unwahrscheinlich, aber nach Übergang zum elektronischen Abruf der Lohnsteuerabzugsmerkmale durch den Arbeitgeber kommen solche Fälle vor) unter Umständen nach Klasse VI erfolgt sein, eventuell auch nach Klasse IV (falls die Eheleute nicht LSt-Klasse III/V beantragt haben). In diesen beiden Fällen kann es gut sein, dass die gesamte einbehaltene Lohnsteuer (nicht die Krankenversicherungsbeiträge!) bei Veranlagung zur Einkommensteuer erstattet wird.

In diesem Fall:

Machen wir ein einfaches Bsp.:
Rente 1350 Euro brutto
Betriebsrente 650 brutto…

wird auch ohne irgendwelche Besonderheiten wie Schwerbehinderung die gesamte einbehaltene Lohnsteuer (falls welche einbehalten worden ist - sollte eigentlich nicht sein, falls nicht Klasse VI angewendet wurde) erstattet werden.

Es ist also sinnvoll, die Lohnsteuerbescheinigung darauf anzuschauen, ob Lohnsteuer einbehalten worden ist. Wenn ja >> ganz einfache ESt-Erklärung machen, die bloß die Daten aus der Lohnsteuerbescheinigung und die Angaben zur Rente enthält. Wenn nein >> totstellen; wenn ein FA etwas will, kann man die ESt-Erklärungen immer noch machen, die dann ausgehen werden wie das Hornberger Schießen.

Schöne Grüße

MM

Hallo,

klar habe ich das gelesen, Lohnsteuer fällt nicht an, denn diese fällt bei Einkommen aus nichtselbstständiger Arbeit an

http://de.wikipedia.org/wiki/Lohnsteuer_%28Deutschla…

Eine Betriebsrente ist kein Einkommen aus nichtselbstständiger Arbeit und somit nicht lohnsteuerpflichtig.

Allerdings kann Einkommenssteuer anfallen. Liest Du hier:

http://www.wallstreet-online.de/ratgeber/finanzen-st…

Vielleicht erhellt das ja das Dunkel.

Gruß

Betriebsrente und Ruhestandsbezüge
Servus,

anstatt so einen Tinnef zu verlinken, der mit den Schreiberlingsphrasen „die meisten“ und „immer mehr“ als ausreichender Warnmarkierung versehen ist und außerdem sachhlich nichts mit dem vorliegenden Thema zu tun hat, könntest Du dich vielleicht mal mit den Wegen der betrieblichen Altersversorgung beschäftigen und ganz groß die Guckäugelein aufreißen, wie viele von den heute in Auszahlung befindlichen Betriebsrenten eben keine Leibrenten sind, sondern als Ruhestandsbezüge mit Lohnsteuereinbehalt abgerechnet werden.

So nach und nach wird mir immer deutlicher, warum Dich der Dauerclinch mit dem FA in die Pleite gebracht hat. Versuch einfach mal einen Sachverhalt zu verstehen, bevor Du lostrompetest.

Und noch ein weiteres Mal die flehentliche Bitte: Antworte auf die Beiträge, auf die Du dich beziehst. Das geht nur, wenn man den Beitrag, auf den man antwortet, aus der Forumsansicht aufruft. Alle anderen können das auch, dann sollte das auch für Dich zu meistern sein.

Du haust hier einen Thread nach dem anderen kaputt - mit solchen Zeitungsmärchen wie eben tut das nicht weh, weil die nichts zur Sache beitragen, aber manchmal hast Du ja auch Substanzielles zu sagen: Dann setz das auch dort in den Thread, wo es hingehört.

Schöne Grüße

MM

2 Like

*grins…was solls…die Rente, die lohnsteuerpflichtig ist, möchte ich sehen.

Jede Rente, gleich welcher Art ist möglicherweise einkommensteuerpflichtig.
Bei Betriebsrenten ist es eine Unterscheidung, wie die Einzahlungen behandelt wurden, was aber nicht heißt, dass der Ertrag lohnsteuerpflichtig sein kann…denn Lohnsteuer gilt nur für unselbstständige Arbeit…wenn, dann ist der Ertrag Einkommenssteuerpflichtig.
Ergo macht man keinen Lohnsteuerjahresausgleich, sondern eine Einkommenssteuererklärung.

Aber macht ja nix…Du weißt das natürlich besser als das EstG…

**** Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung. (Heinrich Heine) ***

*grins…was solls…die Rente, die lohnsteuerpflichtig ist,
möchte ich sehen.
Bei Betriebsrenten ist es eine Unterscheidung, wie die
Einzahlungen behandelt wurden, was aber nicht heißt, dass der
Ertrag lohnsteuerpflichtig sein kann…denn Lohnsteuer gilt
nur für unselbstständige Arbeit…wenn, dann ist der Ertrag
Einkommenssteuerpflichtig.

http://www.test.de/Rentenbesteuerung-So-rechnet-das-…

fall 4 lesen.

**** Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles
eine Bemerkung. (Heinrich Heine) ***

kluger spruch

gruß inder

Guggugs,

einen Lohnsteuerjahresausgleich machen Arbeitgeber. Aber es wäre ziemlich heroisch anzunehmen, dass Du als Steuerexperte irgendeinen Schimmer davon hast, was der Begriff bedeutet.

Noch weiterhin viele schöne Außenprüfungen wünscht

MM

Betriebsrente lohnsteuerpflichtig
Guggugs,

*grins…was solls…die Rente, die lohnsteuerpflichtig ist,
möchte ich sehen.

ei siehste, und das FA Frankfurt hat extra für Dich eine FAQ dazu gemacht. Lies mal hier Nummer 18.

Wenn Dir zu viele Nebensätze drin sind, meld Dich einfach nochmal, dann gehn wir das Schritt für Schritt durch.

D’Ehre

MM

*grins…was solls…die Rente, die lohnsteuerpflichtig ist,
möchte ich sehen.

*mitdemkopfaufdentischknall*

Also die Rente ist bspw. (2005 in Rente) zu 50 Prozent steuerwirksam.

Frage waere dann:

Wird dabei der Freibetrag von 7450 Euro fuer Verheiratete und die Schwerbehinderungs (also der abzuegliche Freibetrag) dabei beruecksichtigt oder muss man einen Lohnsteuerjahresausgleich machern?