Lohnsteuerjahresausgleich

Hallo,

ganz (für Experten) einfache Frage:

Warum bekommt man als Angestellter i. d. R. beim Lohnsteuerjahresausgleich Geld zurück - wegen pauschalen Freibeträgen oder weil im laufenden Jahr ein höherer Steuersatz veranschlagt wurde?

Danke!

Josch

Wenn keine Eheleute mit Steuerklasse III/V vorliegen, bekommt man normalerweise nichts zurück, weil durch den Lohnsteuereinbehalt eine Art Abgeltung erfolgt ist.

Hat man jedoch Kirchensteuer gezahlt, so ist diese auch als Sonderausgabe absetzbar. Dies kann in der Lohnsteuertabelle aber nicht berücksichtigt werden.

Deshalb mindert, je nach persönlichem Steuersatz, die Kirchensteuer die Einkünfte, so dass man mit einer Erstattung rechnen kann.

Ein nicht kirchensteuerpflichtiger Arbeitnehmer, der auch keine Werbungskosten über 920 Euro hat, dürfte keine Erstattung bekommen und keine Nachzahlung zu entrichten haben.