Lohnsteuerjahresausgleich

Hallo!

Ich habe mal ne Frage!
Ich kenne jemandnen der hat seit 2008 kein Lohnsteuerjahresausgleich gemacht! Würde aber auch nie angeschrieben vom Finanzamt! Die haben 2009 gebaut und ein anderes Haus vermietet! Außerdem hat seine Frau Elterngeld bezogen für 2009/2010!
Warum wurde sie wohl nie angeschrieben das sie abgeben müssen!? War sonst immer so!
Können sie alles noch nachreichen? Auch für 2008?

Danke für die antworten!

Gruß Stefan

Die Frist zum Antrag auf Veranlagung zur Einkommensteuer beträgt 4 Jahre.

Die Frist beginnt mit Ablauf des Veranlagungszeitraumes zu laufen.
Also für 2010 mit Ablauf des 31.12.2010 und endet 4 Jahre später, also mit Ablauf des 31.12.2014

Man kann also zur Zeit noch für die Jahre 2010, 2009, 2008 und 2007 abgeben.

…vergiss das mit der antragsveranlagung. zumindest in der zeit des elterngeldbezuges herrscht pflichtveranlagung.

evtl. auch für die zeit der vermietung, falls einkünfte hier positiv sind.

dass das amt nicht angefragt hat nach den erklärungen kann viele gründe haben. evtl. wissen sie ja nicht, dass die o.g. voraussetzungen vorliegen und eine pflicht zur abgabe besteht…

schleunigst die offenen jahre nacherklären, denn die zinsuhr tickt evtl. und verspätungszuschläge können kommen…

gruß inder