Lohnsteuerjahresausgleich als Azubi

Kann man eigentlich einen Lohnsteuerjahresausgleich als Azubi machen auch wenn man keine Lohnsteuer bezahlt. Vater von Person X beharrt darauf das es was bringt, obwohl man keine Lohnsteuer zahlt. Der Vater meint außerdem das Person X doch KFZ Steuern und Riester, hier könnte man ja vermögenswirksame Leistungen geltend machen, zahlt.

Kurz gesagt, bringt ein Lohnsteuerausgleich in so einer Situation überhaupt was?

Antworten nach Möglichkeit bitte mit Gesetzestexten.

Eine Einkommensteuererklärung macht man, wenn man muss, oder wenn LSt erstattet werden soll. Wurde also keine LSt einbehalten, und liegen die Einnahmen über den Werbungskosten, so hat eine ESt-Erklärung keinen Sinn.
Kfz-Steuer wird damit nicht erstattet.
UU steht dem Azubi die Arbeitnehmersparzulage zu, dazu brauchts aber keine Einkommensteuererklärung.

die Arbeitnehmersparzulage zu, dazu
brauchts aber keine Einkommensteuererklärung.

Hmm, doch oder? Dafür muss man doch eine bestimmte Anlage ausfüllen, dafür muss man doch auch die eigentliche Erklärung abgeben?
Ich muss das auch dieses Jahr endlich für 2007 machen… :wink:

Hmm schade dass du dazu nichts mehr sagst… :frowning:
Ich wollte nicht so rüberkommen als ob ich dir nicht glaube, ich weiß dass du dich auskennst.
Mir ist nur nicht klar, wie das funktioniert, dass man die Anlage abgibt ohne die eigentliche Sache.

Kfz Steuer hat mit Einkommensteuer nichts zu tun, außer bei einem Betriebsfahrzeug. Als Azubi muss eine Einkommensteuererklärung machen:

  • Kindergeldberechtigung
  • Riesterzulage
  • ALG II Bezug
  • Erstattung von Zinssteuern
  • Sparzulage
  • Wohnungsbauprämie

Lohnsteuer fällt beim Azubi nicht an, außer man kriegt richtig viel Azubilohn. Einfach mal auf die Lohnabrechnung gucken. Wenn da wirklich Lohnsteuer abgezogen wird, dann muss man Werbungskosten beanspruchen. Azubibruttolohn muss dann schon über dem Grundfreibetrag (7.834 Euro/Jahr) liegen.