Lohnsteuerjahresausgleich bei Ehepaaren - gibt es Vor-/Nachteile zwischen IV/IV und III/V

Hallo,
Es gibt ja mehrere Steuermodelle für Eheleute (ohne Kinder).
IV/IV - man sagt, wenn die Eheleute gleich oder ähnlich verdienen
III/V - wenn ein Teil deutlich mehr verdient.

Eine weitere Pauschalaussage ist weitverbreitet: „letztlich wird mit dem Lohnsteuerjahresausgleich ohnehin alles wieder ausgeglichen“
D.h. die gesamte Steuerlast der Eheleute würde dort wieder ausgeglichen werden, mit der Folge, dass die Verteilung IV/IV und III/IV letztendlich auf das gesamte Steuerjahr betrachtet keine Unterschiede macht.

Es wäre doch jetzt interessant zu hören, wie das tatsächlich aussieht bei einem Fallbeispiel:
Ehepartner A: Jahresbrutto 70.000 (Klasse IV)
Ehepartner B: Jahresbrutto 15.000 (Klasse IV)

Sind die tatsächlichen Steuerleistungen gleich nach dem Lohnsteuerjahresausgleich oder gibt es tatsächlich bei einem Modell finanzielle Nachteile? und wenn ja, in welcher Höhe?

Servus,

wie grade eben schon erläutert, heißen die Veranlagungen zur ESt seit ungefähr zwanzig Jahren nicht mehr LoJa.

Da bei der Veranlagung zur ESt die Lohnsteuerklassen keine Rolle spielen, bleibt die ESt-Belastung bei allen LSt-Abzugsmerkmalen genau gleich.

Bei stark unterschiedlichen Löhnen führt III/V zu einem mehr oder weniger geringen Zinsgewinn für die Zeit zwischen Abrechnung und Veranlagung.

Bei der Berechnung von Lohnersatzleistungen können Lohnsteuerabzugsmerkmale erhebliche Auswirkungen haben.

Wenn man sich darum kabbelt, wer jetzt wie viel Geld in den gemeinsamen Haushalt beiträgt, ist IV / IV sehr viel leichter nachvollziehbar.

Schöne Grüße

MM

Mir kommen die ganzen kryptischen Bezeichnungen im Steuerwesen schwer über die Lippen, also bevor ich Unsinn schreibe, nutze ich lieber den Begriff, den der gemeine Pöbel wie ich eben nutzt. Trotzdem Sorry… und Danke für die rasche Antwort.

Im Beispielsfalle geht es weniger um das „Kabbeln“ wer wieviel, sondern nur um die prinzipielle Situation. Manch einem ist es eben lieber eine Rückerstattung zu bekommen, statt nachzuzahlen, was kurz nach dem Januarloch in mancher Familie zu drastischen Streichungen bei der Urlaubsplanung führen könnte.

Nochmals danke

Servus,

ja, war ein bissle grob - sollte nicht gegen Dich gehen. Auf „Lohnsteuerjahresausgleich“ reagiere ich genauso wie auf „Mehrwertsteuer“ mit einer Art Schnappreflex, auch deswegen, weil es den Begriff im Steuerrecht gibt, er aber ganz was anderes bedeutet.

Wenn es auf den nicht so dramatisch hohen Zinsgewinn nicht ankommt, ist IV / IV nicht bloß interessanter, weil übersichtlicher, sondern auch wie Du sagst, weil der Lohnsteuerabzug dort so angelegt ist, dass es nur zu Nachzahlungen kommen kann, wenn andere Einkünfte (Vermietung oder sowas) vorliegen.

Schöne Grüße

MM

Also erst einmal: III/IV gibt es nicht, nur III/V.
Das heißt, dass in diesem Falle das höhere Gehalt mit der III besteuert wird und das geringere Gehalt mit der V. Ergibt über`s Jahr eine geringere Belastung. Der Unterschied zwischen beiden Gehältern sollte ca. 60% betragen. Hierbei kann es u.U. passieren, dass ihr Steuern nachzahlen müßt, wenn ihr nicht noch verschiedene Belastungen abschreiben könnt, wie z.B. Fahrkosten zur Arbeit, Sonderausgaben, außergewöhnl. Belastungen usw.
Bei IV/IV ist zwar die steuerliche Belastung monatlich ein Stück weit höher, aber dafür ist es wahrscheinlicher, dass Ihr zu viel gezahlte Steuern zurück erstattet bekommt. Es macht also sehr wohl einen Unterschied, ob ich III/V oder IV/IV habe. Auch Einkommensteile, die dem Progressionsvorbehalt unterliegen oder Steuerfreibeträge, haben hier einen großen Einfluß. Und Steuern bekomme ich nur zurück, wenn ich auch welche bezahlt habe und eher selten in ähnlicher Höhe, wie mir bereits monatlich abgezogen wurde und ich müßte diese Belastungen durch Belege nachweisen. Bei deinem Fallbeispiel würdet ihr mit ziemlicher Sicherheit Steuern zurück bekommen. Wieviel, das kann man so pauschal nicht sagen; das hängt von euren individuellen Belastungen ab.

Hallo heidi,

gefragt war, ob es nach Veranlagung zur ESt (im UP „LoJa“) einen Unterschied in der Steuerbelastung gibt.

Und nein, es gibt keinen.

Alles andere ist zwar ganz hübsch, aber keine Antwort in dem Sinn.

Schöne Grüße

MM

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