… geltend machen trotz Spesenausgleich?
Hallo,
eine Frage, ich bin beruflich viel unterwegs und bekomme vom Arbeitgeber den gesetzlich vorgegebenen Spesenausgleich. Dieser Spesensatz fällt gerade in DE recht gerin aus.
Somit stelle ich mir die Frage, ob ich trotz des Sesenausgleichs meine Reise beim Lohnsteuerjahresausgleich angeben kann.
Andersrum. Welche Kosten basierend auf Geschäftsreisen kann ich absetzen? Welche Belege benötige ich?
Beispiel zur Veranschaulichung:
2010 war ich insgesamt 80 Tage auf Reisen. Mit dem Geschäftswagen, den ich nur für Dienstreisen auf Dienstrechnung betanken darf.
Für die 80 Tage habe ich jeweils die Spesen bar ausgehändigt bekommen nach der Reise. Ebenfalls werden Übernommen Hotelübernachtung excl. Frühstük und sämtliche Tankkosten (ausser den Privaten)
Die Arbeitszeit beginnt mit verlassen des Hotels und endet mit Ankunft im Hotel.
Vielen Dank für die Hilfe.