Lohnsteuerjahresausgleich Dienstreisen

… geltend machen trotz Spesenausgleich?

Hallo,

eine Frage, ich bin beruflich viel unterwegs und bekomme vom Arbeitgeber den gesetzlich vorgegebenen Spesenausgleich. Dieser Spesensatz fällt gerade in DE recht gerin aus.

Somit stelle ich mir die Frage, ob ich trotz des Sesenausgleichs meine Reise beim Lohnsteuerjahresausgleich angeben kann.

Andersrum. Welche Kosten basierend auf Geschäftsreisen kann ich absetzen? Welche Belege benötige ich?

Beispiel zur Veranschaulichung:
2010 war ich insgesamt 80 Tage auf Reisen. Mit dem Geschäftswagen, den ich nur für Dienstreisen auf Dienstrechnung betanken darf.
Für die 80 Tage habe ich jeweils die Spesen bar ausgehändigt bekommen nach der Reise. Ebenfalls werden Übernommen Hotelübernachtung excl. Frühstük und sämtliche Tankkosten (ausser den Privaten)
Die Arbeitszeit beginnt mit verlassen des Hotels und endet mit Ankunft im Hotel.

Vielen Dank für die Hilfe.

Hallo,
wenn Du kein essen bezahlt bekommst kannst Du den Verpflegungsmehraufwand geltend machen. Dafür muss Dir dein AG eine Bescheinigung ausstellen dass Du z.b. an 80 Tagen länger als 8/14 oder 24 Std. von zuhause unterwegs warst. Da der AG die Benzinkosten zahlt ist da nichts zu machen.
LG

Guten Morgen,

also verstehe ich das richtig? Trotz der Spesen kann ich den Verpflegungsmehraufwand geltend machen, wenn der AG bestätigt?

Danke schonmal.

Geschäftsreisen als Angestellter hat heutzutage völlig seinen Reiz verloren. Dafür, dass man Familie, Freunde und Freizeit opfert und stattdessen in billigen Hotels haust, bekommt man nicht mal mehr den winzigsten Ausgleich. Schade…

Der Geschäftswagen ist nicht absetzbar da nur Firmenintern genutzt. Hotel übernimmt die Firma.
Der geringe Spesenausgleich (Pauschbetrag)ist für deine Mehrkosten. Oder hattest du noch weitere Kosten als zu Hause? Der Pauschbetrag und der vom Arbeitgeber erstattete Betrag wird bei der Lst.-Erklärung angegeben. (Wahrscheinlich bleibt dann ein steuerfrei
absetzbgarer Betrag von +/- 0 übrig.
Mehraufwendung = 6 € tägl.???
Viele Grüße
H. Schneider

Hallo Hr. Schneider,

gut, das ist, was ich eigentlich vermutete, dass sich das auf ±0 ausgeht. Ich hoffte, man könnte hier vielleicht zwischenzeitlich doch ein wenig an der Steuerschraube drehen.

Zum Spesenausgleich kann ich nur sagen, dass es in keinem Verhältnis zum Mehraufwand steht, verglichen zu den Kosten, die mir Zuhause entstehen.
Das fängt damit an, dass man auf den BAB heute nicht mal mehr ohne Kosten zu verursachen pinkeln kann und endet damit, dass in Hotels häufig über 10 EUR für das Frühstück verbucht wird, was aber von der Rückerstattung abgezogen wird.

In dem Fall muss ich mich wohl mit dem Arbeitgeber über eine Zulage einigen.

Vielen Dank für die Hilfe.

Ja, wenn möglich (oder die Brötchen, wie Zuhause, selbst schmieren). Oft übernimmt der Arbeitgeber die Mehrkosten.(Ein Eigenanteil wird dann von dir versteuert oder gleich vom Arbeitgeber abgezogen). Viel Glück.
h. Schneider

Hallo,

ich kann nur mitteilen, wie es rechtlich einwandfrei wäre:
Man kann seine Reisekosten trotz Spesenabrechnung geltend machen, wenn die Spesenrückerstattung des Arbeitgebers geringer ausfällt wie die, welche man über das Finanzamt zurück erhält.
Man muss jedoch immer die erhaltenen Spesen, d.h. den „Auslagenersatz“ angeben.