ich habe im kompletten jahr 620 lohnsteuer bezahlt.
zurück bekommen habe ich lediglich im lohnsteuerjahresausgleich 318.-
jetzt zu meiner frage
ich habe 18kilometer einfach weg zur arbeitsstätte.
das kann ich im jahresausgleich mit 30cent pro gefahrenen kilometer geltend machen das alleine sind ja schon die 620 loocker wieder raus im jahr gesehen und dann habe ich noch kontoführungsgebühren geltend gemacht in höhe von 16 euro und arbeutsmittelpauschale von 110 euro.
daher verstehe ich nicht wieso ich nur 318 euro bekommen habe.
desweiteren stehen mir ja noch 6 euro reisekosten zu was bei über 200 arbeitstagen ja mindestens mal 1200 euro wären was mirbeim bescheid nicht berücksichtigt wurde das ich nicht mehr als 620 euro zurückbekomme ist mir klar also war meine rechnung die 620 euro ausjedenfall und die 1200 euro die sind ja unabhängig von der lohnsteur das wären bei mir 1800
bitte helfen sie mir, was kann ich tuen ich habe noch 1 woche zeit für den einspruch vielen dank im voraus
sind die von Dir angegebenen Werbungskosten (Fahrtkosten, Verpflegungsmehraufwand) von insgesamt 1.800 Euro im Bescheid enthalten? Wenn ja, gut, wenn nicht, Einspruch einlegen.
Du kannst diese Beträge in der Tat von der Steuer „absetzen“, das heißt aber nur, dass du darauf keine Steuer zahlst. Der Pauschbetrag für Werbungskosten bei Arbeitnehmern liegt z.Zt. bei 920 Euro, d.h. von Deinen 1800 wirken sich nur die Hälfte aus. Wenn Dein Grenzsteuersatz 30% beträgt, bekommst du 300 Euro (900 x 30%). Das ist dann schon richtig.
danke für die antwort ok das mit der lohnsteuer kann ich vertragen aber ich haette gerne die reisekosten die sind ja von der steuer unabhängig
wasmuss ichbei dem einspruch schreibenß
habe ich gute chancen die 1200 euro zu bekommen?:
Moin Paco,
sind die von Dir angegebenen Werbungskosten (Fahrtkosten,
Verpflegungsmehraufwand) von insgesamt 1.800 Euro im Bescheid
enthalten? Wenn ja, gut, wenn nicht, Einspruch einlegen.
Du kannst diese Beträge in der Tat von der Steuer „absetzen“,
das heißt aber nur, dass du darauf keine Steuer zahlst. Der
Pauschbetrag für Werbungskosten bei Arbeitnehmern liegt z.Zt.
bei 920 Euro, d.h. von Deinen 1800 wirken sich nur die Hälfte
aus. Wenn Dein Grenzsteuersatz 30% beträgt, bekommst du 300
Euro (900 x 30%). Das ist dann schon richtig.
An das Finanzamt sowieso (Ort)
Einspruch gg. den ESt-Bescheid 2009 vom (Datum)
Steuer Nummer
Begründung: Ich lege einspruch ein weil… Reisekosten / Verpflegungsmehrendungen fehlen i.H.v. 200x6 = 1.200 Euro.
ich glaube ich bin zu blöd und zwar bietet die zeitarbeitsfirma angesellten 5 euro verpflegungsgeld am tag steuerfrei bar am ende des monats.
und holen sich das vom finanzamt.
ich habe gesagt ich will das nicht weil ich wenn ich es selber beantrage 6 euro bekomme wenn ich länger als 8 stunden von zuhause wegbin.
Mein arbeitskollege bekommt bei 20 arbeitstagen im monat 100 euro entspricht 5 euro pro tag . steuerfrei als verpfelegungsgeld . die zeitarbeitsfirma holt sich das vom finanzamt weil er ja als zeitarbeiter keinen festen arbeitsplatz hat oder so in der art.
also wuerde ich wenn ich einspruch erhebe nach deinen aussagen kein geld mehr bekommen weil ich ja schon 320 euro bekommen habe was bringt mir der einspruch dann…
nicht böse nehmen ich will das nur verstehen…
habe ich jetzt den fehler gemacht die 5 euro von meinen arbeitsgeber nicht anzunehmen weil ich dachte ich bekomme 6 euro
ich hoffe du schaffst es einen lichtblick zu geben sorry fuer mein nicht verständnis
Hallo,
also erstmal : Die Beträge wie 30 Cent pro Kilometer usw. bekommst du nicht vom Finanzamt, sondern Du brauchst für diese Beträge keine Steuern bezahlen. Das heißt, sie vermindern dein steuerpflichtiges Einkommen. Dann sind sowieso schon mal pauschal 1000 Euro pro Jahr für „Werbungskosten“ (also Kilometer, Kontoführung usw.) in der ESt-Tabelle eingebaut, so dass nur der Betrag etwas bringt, der die 1000 Euro übersteigt. Für alles was darüber dann ninaus geht, braucht man keine Steuer zahlen. Bei einem Durchschnittstseursatz von z. B. ca. 25 % wäre das dann ein Vietel.
Ich hoffe och habe mit dieser grundsätzlichen Erklärung ein wenig geholfen.
Gruß
Udo
da unterliegst Du leider einem weit verbreiteten Irrtum bezüglich des deutschen Steuerrechtes. Denn die Fahrtkosten kannst Du nur steuermindernd geltend machen, d.h. sie mindern Deine Steuerschuld- Du bekommst diese leider nicht komplett wieder. Ich war dieser Annahme übrigens früher auch und hab es mir von einem befreundeten Anwalt erklären lassen. Alle über 400€ zahlen Steuern - diese können durch Werbekosten (bsw. fahrtkosten zur Arbeit) gemindert werden, aber eben nicht auf NULL.
Das war nicht die Fragestellung. Du fragtest nach der steuerlichen Absetzbarkeit.
Natürlich ist es klüger, sich 5 Euro steuerfrei auszahlen zu lassen. Dann kannst Du zwar nur noch 1 Euro absetzen, aber das lohnt sich eh nur bedingt, wie du gesehen hast.
Guten Abend,
das kann ich leider nicht beantworten, am Besten Sie gehen selbst zum Finanzamt und lassen sich den Bescheid erklären. Widerspruch würde ich auf jedenfall einlegen.
so einfach ist die Rechnung leider nicht. Sie können nicht Ihre 30 Cent pro km mit der Steuererstattung gleichsetzen. Das eine sind Steuern die auf ein Einkommen entfallen, das anderen Kosten die Ihr Einkommen lediglich schmälern. Es wird also immer nur prozentual weniger. Eine genau Berechnung ist so aber nicht möglich. Dazu muss die komplette Erklärung eingegeben werden. Das ist nunmal keine einfache Arbeit - dann bräöuchte man ja auch weder Steuerberater noch Lohnsteuerhilfevereine.
ich habe im kompletten jahr 620 lohnsteuer bezahlt.
zurück bekommen habe ich lediglich im
lohnsteuerjahresausgleich 318.-
jetzt zu meiner frage
Sorrs - bin zuspät dran mit der Antwort und kann Dir in diesem Fall auch keine geben.
Nur eine Gegenfrage: „Du arbeitest in einem ZAUnternehmen - bekommst Du da nicht diese 6,00euro Fahrgeld (die, so meine ich, ein halbes Jahr Steuerfrei sind? und damit auch steuerlich nicht abgezogen wurden?)“
Erkennen kannst Du das auf deiner Lohabrechnung.