wenn man 1 jahr lang auf karte gearbeitet hat und der zeitvertrag läuft zum ende des jahres aus … dann macht man den lohnsteuerjahresausgleich, aber man rutscht ab dem 1.1. wieder in Alg II.
darf man die rückzahlung behalten, oder bekommt das die ARGE?
Schade, dass du das so siehst.
Man darf die Rückzahlung behalten, bekommt dann aber logischerweise weniger Hartz4. Da das (meines Wissens) nur für den Monat gilt, in dem man die Rückzahlung bekommt, lohnt sich das aber wahrscheinlich trotzdem.
Gruß
Granini
… Einkommensteuererklärung
Hallo
Da das (meines Wissens) nur für den Monat gilt, in dem man die Rückzahlung bekommt, lohnt sich das aber wahrscheinlich trotzdem.
Zumindestens darf der Betrag wohl nicht komplett angerechnet werden.
http://www.geldtipps.de/?softlinkID=12419
Es gibt auch Gerichtsurteile, wo es gar nicht angerechnet werden durfte.
http://www.sozialticker.com/steuerrueckerstattung-is…
Möglicherweise ist das neueste Urteil in der Sache das vom Bundessozialgericht, und das wäre natürlich auch gültig:
http://www.anhaltspunkte.de/zeitung/urteile/B_14_AS_…
Daraus wäre u.a. folgender Satz besonders interessant: „Eine nach Antragstellung zugeflossene einmalige Einnahme bleibt rechtlich auch über den Zuflussmonat und den Bewilligungszeitraum hinaus zu berücksichtigendes Einkommen und wird im Gegensatz zur Auffassung des Klägers nicht in dem dem Monat des Zuflusses folgenden Monat zu Vermögen.“
Dass da irgendwas für Versicherungen abgesetzt werden kann, steht auch in diesem Urteil.
Wenn es sich um eine sehr hohe Summe handelt, wäre es vielleicht besser, den Antrag erst danach zu stellen. Da müsste sie aber wirklich ziemlich hoch sein, 4-stellig würde ich sagen.
Viele Grüße
PS: Man findet sehr viel, wenn man mit alg ii steuerrückerstattung googelt.
wenn man 1 jahr lang auf karte gearbeitet hat und der
zeitvertrag läuft zum ende des jahres aus …
… dann kann man den Arbeitgeber auch bitten, den Ausgleich mit der Abrechnung für den 31.12. mit einzuberechnen.
Beachten:
Betrieblicher Lohnsteuer-Jahresausgleich nicht immer zulässig
Quelle:
http://www.laugesen.de/steuer-20040425-aktuell-betri…