Guten Tag,habe eine frage an euch , mir hat ein bekannter erzählt das er beim nebenbei arbeiten (schwarzarbeiten) einfach eine zweite lohnsteuerkarte mitführt und wenn er kontrolliert wird diese vorzeigt. er hat aber keine anmeldung oder gewerbeschein , er meinte das er dann wenn er kontrolliert wurde beim lohnsteuerjahresausgleich etwas angibt und fertig!
ich halte das für blödsinn!!! hätte gern mal eure meinung .gruss marco