Wie ist das eigentlich, wenn jm. eine bestimmt Lohn-Grenze im Jahr nicht überschreitet, bekommt er dann die Lohnsteuer am Jahresende zurück? Gilt das auch für Rentenversicherung, Kirchensteuer etc.? Hat derjenige dann auch noch die Möglichkeit Fahrtkosten abzusetzen?
Es hängt nicht von der Höhe des Bruttlohnes, sondern vom „zu versteuernden Einkommen“ ab. Das „zu versteuernde Einkommen“ ist eine der vielen Größen, die sich im Berechnungschema zur Einkommensteuer verstecken. Es wird grob skizziert wie folgt ermittelt:
Brutto-Arbeitslohn
Werbungskosten (z.B. Fahrtkosten)
= Einkünfte aus nichtselbständiger Tätigkeit
Sonderausgaben (z.B. Versicherungsausgaben, ABER nicht in voller Höhe)
außergewöhnliche Belastungen (z.B. Arztkosten ABER zumutbare Belastung ist selbst zu tragen)
= zu versteuerndes Einkommen (zvE)
Wenn das zvE im Jahr 2003 € 7.235 nicht übersteigt, fällt auch keine Einkommensteuer an, bzw. die Lohnsteuer ist voll zurück zu zahlen.
Wie sich aus diesem Schema auch ergeben kann: Jemand der € 100.000 als Bruttolohn erhält, zahlt dann keine Steuern, wenn er seine Ausgaben nur hoch genug ermittelt.
BARUL76
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Danke für die schnelle Antwort, aber ich habe noch eine Frage. Wenn das versteuernde Einkommen 7.235 nicht übersteigt, bekommt derjenige die Lohnsteuer zurück. Wie sieht es mit den Sozialversicherungsbeiträgen aus? Wie hoch ist die Lohnsteuer?
Kann man - auch wenn man keine Lohnsteuer - zahlt, Fahrkosten absetzen?
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Wie sieht es mit den
Sozialversicherungsbeiträgen aus? Wie hoch ist die Lohnsteuer?
Kann man - auch wenn man keine Lohnsteuer - zahlt, Fahrkosten
absetzen?
hi,
zu 1.: nein, SV beiträge gibs nicht zurück, da der SV vom bruttoarbeitsentgelt berechnet wird
zu 2.: wozu? macht nur sinn, wenn ein verlust errechnet wird und sich ein vor/rücktrag nach § 10d EStG brauchbar macht.