Hallo!
Erschlagt mit nicht wegen der vielleicht trivialen Frage, aber ich habe mit dem Thema „Lohnsteuerkarte“ kaum Erfahrungen, da ich als Schüler und Student immer auf 400 EUR-Basis gearbeitet hab.
Man kriegt am Anfang des Jahres eine Lohnsteuerkarte, richtig? Wenn man dann aber irgendwo „auf Karte“ arbeitet, muss man diese ja dort abgeben. Was aber, wenn man statt der 60 im Rahmen einer geringfügigen Beschäftigung möglichen Tage erst 3 gearbeitet hat (Messe-Promotionjob) und anschließend für weitere 57 Tage etwas ganz anderes (ebenfalls auf Lohnsteuerkarte) machen möchte? Wie kriegt man dann seine Karte zurück?
Wie läuft das mit den Steuern, die einem alle abgezogen werden, die man dann aber angeblich am Ende des Jahres wiederbekommt? Gibt es da entsprechende Vordrucke, um diese einzufordern, oder bekommt man sie automatisch wieder?
Fragen eines Laien … 
Vielen Dank schonmal,
Matthias
Hallo,
die Karte müsstest du unmittelbar nach Arbeitsende von dem alten Arbeitgeber wieder zurückbekommen. Spätestens nach einem Monat würd ich mal nachfragen.
Gruß
HaWeThie
Hallo Matthias,
betreffend Lohnsteuerkarte bei Wechsel des Arbeitgebers hat Dir hawethie schon gesagt, wies geht. Wenn der Arbeitgeber halbwegs rationell arbeitet, zieht er die Jobber „auf Karte“ zusammen mit seinen Festangestellten durch, d.h. Ende des Monats, in dem Du den Job aufgehört hast, hast Du die Karte wieder, einschließlich aufgepäppter Lohnsteuerbescheinigung. Voraussetzung ist natürlich, dass der AG rechtzeitig darüber informiert worden ist, dass Du nicht mehr kommst.
Wie läuft das mit den Steuern, die einem alle abgezogen
werden, die man dann aber angeblich am Ende des Jahres
wiederbekommt? Gibt es da entsprechende Vordrucke, um diese
einzufordern, oder bekommt man sie automatisch wieder?
Der Vorgang heißt Einkommensteuererklärung & Veranlagung zur ESt, in Deinem Fall vermutlich die sog. Antragsveranlagung - bedeutet, freiwillige Veranlagung, das FA kontrolliert nicht, ob Du sie abgibst oder nicht. Funktioniert so, dass Du spätestens 24 Monate nach Ende des jeweiligen Kalenderjahres eine ESt-Erklärung samt LSt-Karte und Bescheinigungen (noch für 2004, geht dann künftig papierlos) dem Finanzamt vorlegst, welches für Deinen Wohnort (unabhängig von dem Ort, wo Du gearbeitet hast) örtlich zuständig ist.
Schöne Grüße
MM
Wow, super, so schnell so tolle Antworten! Herzlichen Dank!
Habe im April 3 Tage gearbeitet und meine Lohnsteuerkarte bis jetzt noch nicht zurück. Dann werde ich da wohl mal anfragen müssen …
Dankeschön!
Matthias