Lohnsteuerkarte 2002 weg -> StKl. 6 rückwirkend

Hallo,

angeblich habe ich bei meinem AG für dieses Jahr keine Lohnsteuerkarte eingereicht. Nun, beschwören kann ich das nicht, aber zu Hause ist sie auch nicht (und ich habe sie bestimmt nicht verschludert). Ich bin eher der Meinung, daß ich vom Finanzamt gar keine bekommen habe.
Nun wurde mir heute auf der Arbeit eröffnet, daß meine Steuerklasse von 1 auf 6 geändert wurde. In der Abrechnung finden sich Korrekturabrechnungen für Jan. und Feb.
Im Ergebnis bekam ich statt der erwarteten 1200 € nur 200 €…
Abgesehen davon, ob der AG das darf (ich bin sicher, das ist so), ist es doch eine absolute Sauerei. Zwar bin ich für die Abgabe der Steuerkarte verantwortlich, jedoch muß man doch nicht gleich mit dem Holzhammer vorgehen, oder? Außerdem besteht doch die Möglichkeit, daß ich keinen Fehler begangen habe.
Ich werde mir also wohl oder übel eine Ersatzlohnsteuerkarte besorgen müssen und ich weiß nicht, wie lange das dauert.
Wenn ich sie habe, habe ich dann ein Recht darauf, daß wieder eine Korrekturabrechnung über das bis jetzt verstrichene Jahr erstellt wird? Oder muß ich bis zum Lohnsteuerjahresausgleich warten?
Tja, dann wäre ich wohl ziemlich ruiniert…
Bevor ich Rabbatz mache, bitte ich erst um Eure Meinungen.

Gruß
Hansi

Crossposting in Ämter & Behörden und Jobs

hi,

änderung ist noch möglich im laufenden jahr, wenn du darlegen kannst, das kein verschulden bei dir liegt. bis zum 31.03. gilt
ersteinmal die unschuldsvermutung, wenn du die karte noch nachreichst. die frist ist nun abgelaufen. du musst nun dem arbeitgeber das alles erklären. es soll naemlich verhindert werden, das man in 2 unternehmen jeweils auf der besseren lohnsteuerklasse arbeitet. also, wenn du schon lange im unternehmen warst, sollte es keine probleme geben…

gruss vom

showbee, der crosspostings im übrigen blöd findet und ausserdem passt die frage eher ins brett für steuerrecht :wink:

Hallo,

Hallo Hansi,

angeblich habe ich bei meinem AG für dieses Jahr keine
Lohnsteuerkarte eingereicht. Nun, beschwören kann ich das
nicht, aber zu Hause ist sie auch nicht (und ich habe sie
bestimmt nicht verschludert). Ich bin eher der Meinung, daß
ich vom Finanzamt gar keine bekommen habe.
Nun wurde mir heute auf der Arbeit eröffnet, daß meine
Steuerklasse von 1 auf 6 geändert wurde.

Ich hab auch keine eingereicht, aber mein AG hats mir rechtzeitig gesagt. Ohne andere Steuerklasse.

In der Abrechnung
finden sich Korrekturabrechnungen für Jan. und Feb.
Im Ergebnis bekam ich statt der erwarteten 1200 € nur 200 €…
Abgesehen davon, ob der AG das darf (ich bin sicher, das ist
so), ist es doch eine absolute Sauerei. Zwar bin ich für die
Abgabe der Steuerkarte verantwortlich, jedoch muß man doch
nicht gleich mit dem Holzhammer vorgehen, oder? Außerdem
besteht doch die Möglichkeit, daß ich keinen Fehler begangen
habe.
Ich werde mir also wohl oder übel eine Ersatzlohnsteuerkarte
besorgen müssen und ich weiß nicht, wie lange das dauert.

Ich war auf dem Einwohnermeldeamt, dort sollte die Ersatzkarte direkt ausgedruckt werden. Wäre also sofort passiert. Dann hat man festgestellt, dass man meine Karte nicht hatte zustellen können (keine Ahnung warum). Daraufhin hat man mir nicht nur die alte ausgedruckt, sondern die neue gleich mit.

Wenn ich sie habe, habe ich dann ein Recht darauf, daß wieder
eine Korrekturabrechnung über das bis jetzt verstrichene Jahr
erstellt wird? Oder muß ich bis zum Lohnsteuerjahresausgleich
warten?

Tja, dann wäre ich wohl ziemlich ruiniert…
Bevor ich Rabbatz mache, bitte ich erst um Eure Meinungen.

Gruß
Hansi

Crossposting in Ämter & Behörden und Jobs

Ergebnis: Frag einfach beim Einwohnermeldeamt und beim Finanzamt nach, die sind häufiger freundlich, als man denkt.

Gruß

ALex