Hallo,
angeblich habe ich bei meinem AG für dieses Jahr keine Lohnsteuerkarte eingereicht. Nun, beschwören kann ich das nicht, aber zu Hause ist sie auch nicht (und ich habe sie bestimmt nicht verschludert). Ich bin eher der Meinung, daß ich vom Finanzamt gar keine bekommen habe.
Nun wurde mir heute auf der Arbeit eröffnet, daß meine Steuerklasse von 1 auf 6 geändert wurde. In der Abrechnung finden sich Korrekturabrechnungen für Jan. und Feb.
Im Ergebnis bekam ich statt der erwarteten 1200 € nur 200 €…
Abgesehen davon, ob der AG das darf (ich bin sicher, das ist so), ist es doch eine absolute Sauerei. Zwar bin ich für die Abgabe der Steuerkarte verantwortlich, jedoch muß man doch nicht gleich mit dem Holzhammer vorgehen, oder? Außerdem besteht doch die Möglichkeit, daß ich keinen Fehler begangen habe.
Ich werde mir also wohl oder übel eine Ersatzlohnsteuerkarte besorgen müssen und ich weiß nicht, wie lange das dauert.
Wenn ich sie habe, habe ich dann ein Recht darauf, daß wieder eine Korrekturabrechnung über das bis jetzt verstrichene Jahr erstellt wird? Oder muß ich bis zum Lohnsteuerjahresausgleich warten?
Tja, dann wäre ich wohl ziemlich ruiniert…
Bevor ich Rabbatz mache, bitte ich erst um Eure Meinungen.
Gruß
Hansi
Crossposting in Recht und Jobs
Die Lohnsteuerkarte wird meist im Oktober/November des Vorjahres für das laufende Jahr von deiner Gemeinde/Stadt ausgestellt und zugestellt. Sie müsste dir auf dem Postweg oder per Zustellboten überbracht worden sein. Der AG darf die bei Nichtvorliegen deinen Lohn mit der schlechtesten Steuerklasse (=6) abrechnen. Pecht gehabt!
Aber: Lass dir schnellstmöglich eine Ersatzlohnsteuerkarte ausstellen. Erkundige dich in deinem Rathaus - Steueramt, wie lange dies dauert. In der Regel dürfte die Ersatzkarte kurzfristik zu bekommen sein. Über den Einkommensteuer- oder Lohnsteuerjahresausgleich erhältst du die zu viel bezahlte Steuer im nächsten Jahr wieder zurück.
Gruß
Richard
Der Arbeitgeber darf nicht - er muss!
Hi!
Zunächst einmal: Der Arbeitgeber ist VERPFLICHTET, eine Versteuerung nach 6 durchzuführen, wenn die Steuerkarte am 31.3. noch nicht vorliegt! Somit ist die angesprochene Holzhammermethode nicht auf seinem Mist gewachsen!
Hat er Dich denn nicht vorher angemahnt?
Anyway - besorge Dir beim Amt eine Ersatz - Lohnsteuerkarte und reiche diese beim Arbeitgeber ein - dann sollte er das ganze rückgangig machen…
Liebe Grüße
Guido
Hallo,
die Ersatzlohnsteuerkarte bekommst du sehr schnell. Die Änderung der Lohnabrechnung ist zwar möglich, dürfte aber Kosten verursachen. Insbesondere, wenn die Abrechnung über EDV erstellt wird, weil der gesamte Durchlauf durch die Änderung der Lohnsteuer noch einmal erfolgen muss. Das wird sich nur regeln lassen, wenn du die Kosten des Arbeitsgebers übernimmst. Ansonsten bekommst du das Geld erst über die Steuerklärung zurück.
Gruss
Wolfgang