Lohnsteuerkarte 2004 - Elektronische Übertragung?

Hallo!

Ein Bekannter hat bei seiner Firma nachgefragt wann er denn den Ausdruck mit den Daten der Lohnsteuerkarte 2004 bekommt.

Antwort: Sie können sich Ihre Karte abholen, die ist fertig. Wir übertragen es nicht elektronisch ans Finanzamt!

Frage: Ist dies möglich? Er hat das ganze Jahr bei der Firma gearbeitet und ist der Meinung er belommt dann Probleme bei der Lohsteuererklärung.

Wer kann helfen.

Mfg
Christian

Hi Christian,

momentan befindet sich die elektronische Übertragung der Daten der Lohnsteuerkarte in einer Übergangsphase.

Erst ab dem 1.1.2005 sind die Arbeitgeber verpflichtet, die Daten elektronisch an das Finanzamt zu übermitteln, von ein paar wenigen Ausnahmen abgesehen.

Die Daten für 2004 werden bisher nur von „großen“ Arbeitgebern elektronisch übermittelt.

Dein Kumpel kann auch keinen „Ärger“ bekommen, er hat ja seine Daten korrekt angegeben.

Gruß

Peter

Hallo Christian,

Peter hat fast recht:

Grundsätzlich besteht die Verpflichtung für alle Arbeitgeber, alle Meldungen ab 2005 - und das schließt natürlich auch die LSt-Bescheinigung für 2004 ein - elektronisch zu übermitteln. Lediglich für Bescheinigungen für Arbeitnehmer, deren Dienstverhältnis vor dem 31.12.2004 endete, sind beide Optionen zulässig und möglich.

Die hierzu notwendigen Module mit den wohlklingenden Namen „Elster“ und „Coala“ wurden von der Finanzverwaltung den Softwareentwicklern zur Verfügung gestellt. Sie sind getestet und für sich allein jeweils als „rundlaufend“ bekannt, es ist jedoch nicht allen Entwicklern gelungen, sie auch funktionsfähig an ihre Software dranzubasteln. Ich selber habe mit der Software eines nicht besonders bedeutenden, aber auch nicht „ferner liefen“-Herstellers etwa sechs Stunden verbissen gekämpft, um den Vorgang zu reproduzieren, der bei der Schulung so glatt und schön über den Beamer kam, und dabei Fehlermeldungen studieren dürfen, die man in so „systemnaher“ Form selten zu sehen kriegt: „Too few parameters - Expected =1“, zum Beispiel.

Wie es mit der Kapazität bei der für ganz Deutschland die übermittelten Daten annehmenden Stelle an der OFD München aussieht, weiß ich nicht.

Inwieweit die neu eingeführte Identifikationsnummer „ETIN“ (Electronic Taxpayers’ Identification Number) Schwierigkeiten macht, kann ich nicht gut beurteilen. Sie wird systematisch aus den Konsonanten des Namens abgeleitet: Damit ist gewährleistet, dass z.B. arabische Namen mit nicht eindeutigen Vokalen eindeutig bleiben. Bei einem Russen, der im Aufnahmelager „-off“ geschrieben wurde, sich selber „-ow“ schreibt und in einer beglaubigten Übersetzung heimatlicher Dokumente „-ov“ heißt, könnte das anders aussehen.

Obwohl es offiziell keine Ausnahmeregelungen für Kleinbetriebe usw. gibt (im Gegensatz zur papierlosen Übermittlung von Sozialversicherungsdaten), wurden in einigem Umfang Anträge auf Beibehaltung des Papier-Verfahrens gestellt und auch - stillschweigend oder nicht - genehmigt.

Ebenfalls inoffiziell ist eine neue Deadline per 31.03.2005. Es gibt also eine tolerierte Grauzone, innerhalb derer auf Papier vorgelegte LSt-Bescheinigungen akzeptiert werden.

Wenn der Arbeitgeber die Gehaltsabrechungen intern erledigt, kann es allerdings auch sein, dass sich schlicht niemand um die Umstellung gekümmert hat, die mit wenig Theaterdonner vorgenommen wurde, obwohl sie eigentlich der viel beschumpfenen Finanzverwaltung zu Ruhm und Ehre gereichen würde.

Sicher ist, dass es technisch keinesfalls einfacher wird, Daten aus einem bereits abgeschlossenen Jahr nach erfolgter Januar-Abrechnung von einem Papiersystem auf ein papierloses zu übernehmen. Was jetzt noch aussieht wie eine ad hoc geeignete Improvisation des Arbeitgebers, wird ihm aller Wahrscheinlichkeit nach in den kommenden Monaten wenig Freude bereiten.

Aber für seinen Angestellten ist das erstmal schon ok so.

Schöne Grüße

MM

Hallo Martin,

du hast fast recht.

Die eTIN besteht in der Regel nur aus Konsonanten, bei kürzeren Namen, z.B. Rolf, werden aber auch Vokale mit herangezogen.

Schöne Grüße

Peter

Servus Peter,

diese Retourkutsche

du hast fast recht.

finde ich scharmant und gut geeignet, der viel beklagten Verluderung der Sitten im Forum entgegenzuwirken.

In diesem Sinne

MM

Hallo Martin,

jetz komm ich auch noch daher, aber Du hast in noch einem Punkt nur „fast recht“ :smile:.

Grundsätzlich besteht die Verpflichtung für alle Arbeitgeber,
alle Meldungen ab 2005 - und das schließt natürlich auch die
LSt-Bescheinigung für 2004 ein - elektronisch zu übermitteln.
Lediglich für Bescheinigungen für Arbeitnehmer, deren
Dienstverhältnis vor dem 31.12.2004 endete, sind beide
Optionen zulässig und möglich.

Die Verpflichtung zur Übermittlung der LSt-Bescheinigungsdaten gilt „nur“ für Arbeitgeber mit einer maschinellen Lohnbuchhaltung.
Wer seine Formulare bisher mit der Hand ausgefüllt hat, was in vielen Klein- und Kleinstbetrieben wirklich noch vorkommt, ist nicht betroffen. Die LSt-Anmeldung muss aber wohl auch dieser elektronisch übertragen.

Obwohl es offiziell keine Ausnahmeregelungen für Kleinbetriebe
usw. gibt (im Gegensatz zur papierlosen Übermittlung von
Sozialversicherungsdaten), wurden in einigem Umfang Anträge
auf Beibehaltung des Papier-Verfahrens gestellt und auch -
stillschweigend oder nicht - genehmigt.

Ebenfalls inoffiziell ist eine neue Deadline per 31.03.2005.
Es gibt also eine tolerierte Grauzone, innerhalb derer auf
Papier vorgelegte LSt-Bescheinigungen akzeptiert werden.

Das gilt m.W. nur für die LSt-Anmeldung und UStVA. Die Vorlage von LSt-Bescheinigungen auf Papier ist mir noch nie untergekommen, entweder elektronische Übermittlung oder LSt-Karte ausfüllen und das FA bekommt wie bisher garnichts.

Grüße
Chris

Hallo Chris,

Wer seine Formulare bisher mit der Hand ausgefüllt hat, was in
vielen Klein- und Kleinstbetrieben wirklich noch vorkommt, ist
nicht betroffen.

Jarichtig, an diese hatt ich nicht gedacht. Es scheint sie aber tatsächlich zu geben, - für irgendwen werden ja auch die LSt-Tabellenwälzer auf Papier gedruckt.

Hier

entweder elektronische Übermittlung oder
LSt-Karte ausfüllen und das FA bekommt wie bisher garnichts.

reden wir allerdings von der gleichen Sache: Die ausgefüllte Rückseite der LSt-Karte bzw. der fest mit dieser verbundene Ausdruck waren ja die LSt-Bescheinigungen, die in allen veranlagten Fällen die FÄr von den StPfl bekamen.

Was die Finanzämter in den Fällen unternehmen werden, in denen sie von den Steuerpflichtigen für 2004 LSt-Karten mit offensichtlich maschinell erstellten LSt-Bescheinigungen auf Papier erhalten, aber für die gleiche eTIN nix übermittelt bekommen haben, darf abgewartet werden. Eigentlich wäre das ja eine prima Quelle, um zich weitgehend automatisierte und daher rentable OWi-Verfahren loszutreten.

Schöne Grüße

MM

Hi Martin,

Hier

entweder elektronische Übermittlung oder
LSt-Karte ausfüllen und das FA bekommt wie bisher garnichts.

reden wir allerdings von der gleichen Sache: Die ausgefüllte
Rückseite der LSt-Karte bzw. der fest mit dieser verbundene
Ausdruck waren ja die LSt-Bescheinigungen, die in allen
veranlagten Fällen die FÄr von den StPfl bekamen.

Ich hatte Dich so verstanden, dass jetzt das FA die LSt-Bescheinigung von Arbeitgebr auf Papier bekommen soll.

Eigentlich wäre das ja
eine prima Quelle, um zich weitgehend automatisierte und daher
rentable OWi-Verfahren loszutreten.

Jetzt sthe ich auf dem Schlauch, was ist denn ein OWi-Verfahren?

Grüße
Chris

Hallo Chris,

Jetzt stehe ich auf dem Schlauch, was ist denn ein
OWi-Verfahren?

OWi = Ordnungswidrigkeit. Das dürfte das Maximum sein, was dem AG droht, der seiner Verpflichtung zur papierlosen Übermittlung nicht nachkommt. Voraussetzung, dem Staat geht dadurch keine ESt verloren.

Es sei denn, er tuts beharrlich und lässt sich wegen Unzuverlässigkeit seine Bude dicht machen…

Schöne Grüße

MM

Besten Dank!
Vielen Dank für die Umfangreichen Informationen.

Bis dann

Christian Wind