Hallo Christian,
Peter hat fast recht:
Grundsätzlich besteht die Verpflichtung für alle Arbeitgeber, alle Meldungen ab 2005 - und das schließt natürlich auch die LSt-Bescheinigung für 2004 ein - elektronisch zu übermitteln. Lediglich für Bescheinigungen für Arbeitnehmer, deren Dienstverhältnis vor dem 31.12.2004 endete, sind beide Optionen zulässig und möglich.
Die hierzu notwendigen Module mit den wohlklingenden Namen „Elster“ und „Coala“ wurden von der Finanzverwaltung den Softwareentwicklern zur Verfügung gestellt. Sie sind getestet und für sich allein jeweils als „rundlaufend“ bekannt, es ist jedoch nicht allen Entwicklern gelungen, sie auch funktionsfähig an ihre Software dranzubasteln. Ich selber habe mit der Software eines nicht besonders bedeutenden, aber auch nicht „ferner liefen“-Herstellers etwa sechs Stunden verbissen gekämpft, um den Vorgang zu reproduzieren, der bei der Schulung so glatt und schön über den Beamer kam, und dabei Fehlermeldungen studieren dürfen, die man in so „systemnaher“ Form selten zu sehen kriegt: „Too few parameters - Expected =1“, zum Beispiel.
Wie es mit der Kapazität bei der für ganz Deutschland die übermittelten Daten annehmenden Stelle an der OFD München aussieht, weiß ich nicht.
Inwieweit die neu eingeführte Identifikationsnummer „ETIN“ (Electronic Taxpayers’ Identification Number) Schwierigkeiten macht, kann ich nicht gut beurteilen. Sie wird systematisch aus den Konsonanten des Namens abgeleitet: Damit ist gewährleistet, dass z.B. arabische Namen mit nicht eindeutigen Vokalen eindeutig bleiben. Bei einem Russen, der im Aufnahmelager „-off“ geschrieben wurde, sich selber „-ow“ schreibt und in einer beglaubigten Übersetzung heimatlicher Dokumente „-ov“ heißt, könnte das anders aussehen.
Obwohl es offiziell keine Ausnahmeregelungen für Kleinbetriebe usw. gibt (im Gegensatz zur papierlosen Übermittlung von Sozialversicherungsdaten), wurden in einigem Umfang Anträge auf Beibehaltung des Papier-Verfahrens gestellt und auch - stillschweigend oder nicht - genehmigt.
Ebenfalls inoffiziell ist eine neue Deadline per 31.03.2005. Es gibt also eine tolerierte Grauzone, innerhalb derer auf Papier vorgelegte LSt-Bescheinigungen akzeptiert werden.
Wenn der Arbeitgeber die Gehaltsabrechungen intern erledigt, kann es allerdings auch sein, dass sich schlicht niemand um die Umstellung gekümmert hat, die mit wenig Theaterdonner vorgenommen wurde, obwohl sie eigentlich der viel beschumpfenen Finanzverwaltung zu Ruhm und Ehre gereichen würde.
Sicher ist, dass es technisch keinesfalls einfacher wird, Daten aus einem bereits abgeschlossenen Jahr nach erfolgter Januar-Abrechnung von einem Papiersystem auf ein papierloses zu übernehmen. Was jetzt noch aussieht wie eine ad hoc geeignete Improvisation des Arbeitgebers, wird ihm aller Wahrscheinlichkeit nach in den kommenden Monaten wenig Freude bereiten.
Aber für seinen Angestellten ist das erstmal schon ok so.
Schöne Grüße
MM